Kommunikation ist verschlüsselt
Die Kommunikation zwischen dem Schloss und der Nuki-App ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Das Verschlüsselungsverfahren entspricht dem gängigen Standard bei Smart Locks und wird auf der Webseite von Nuki ausführlich erklärt. Vor dem Hintergrund, wie detailliert der Hersteller seine Verschlüsselungsverfahren erklärt, hätten wir uns etwas mehr Sorgfalt beim Teilen des Zugangs zum Schloss gewünscht. Dass die App den Besitzer vor dem Teilen des Zugangs nicht darauf hinweist, den Administrationsbereich mit einer PIN zu sichern, um einen Fremdzugriff zu verhindern, halten wir für fahrlässig.
Das Schloss lässt sich nur über die App verwalten, eine Web-Oberfläche wie beim Danalock gibt es nicht. Dementsprechend lässt es sich auch nur betätigen, wenn der Nutzer in der Nähe ist. Das lässt sich mit der Nuki Bridge ändern: Wird der Stecker in einer maximalen Entfernung von fünf Metern um das Schloss herum in eine Steckdose gesteckt, lässt sich das Schloss über ihn auch aus der Entfernung über das Internet steuern. Die Bridge kostet 100 Euro und muss zusätzlich gekauft werden; zum Test stand sie uns leider nicht zur Verfügung.
Software-Bridge für Internetanbindung funktioniert nicht zuverlässig
Alternativ lässt sich das Smart Lock auch über ein ausrangiertes Android-Smartphone oder -Tablet mit dem Internet verbinden: Die Android-App Nuki Bridge soll Smartphones und Tablets in Internet-Bridges für das Smart Lock verwandeln. In unserem Test ist es uns allerdings nicht gelungen, unser Schloss mit einem Nexus 7 zu verbinden. Dass auch andere Nutzer Probleme mit der Software haben, zeigt ein Blick in den Play Store: Dort merken zahlreiche Nutzer an, dass die App mit ihren Geräten nicht funktioniert.
Verliert der Nutzer sein Smartphone, kann er das Schloss mit einem neuen Smartphone verbinden und die alte Berechtigung löschen. Das setzt allerdings voraus, dass er in den Einstellungen des Schlosses die Option aktiviert gelassen hat, die es neuen Geräten ermöglicht, sich mit dem Schloss zu verbinden. Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, über ein Gerät mit Gastzugang den Zugang des verlorenen Smartphones zu löschen. Die dritte Möglichkeit ist der für 40 Euro separat erhältliche Nuki Fob, ein kleiner Bluetooth-Knopf, mit dem das Schloss geöffnet werden kann. Generell sollten Nutzer aller Smart Locks immer noch den eigentlichen Schlüssel dabeihaben, der im Ernstfall (auch bei einer technischen Störung) den Zutritt ermöglicht.
Zweites Gerät mit Zugang zum Schloss empfohlen
Da es keine zentrale Schlösserverwaltung im Internet gibt, empfiehlt es sich, als Nuki-Nutzer ein zweites Gerät mit einem Zugang zum Administrationsbereich zu haben, um im Ernstfall Zugänge sperren zu können. Alternativ kann das Schloss auch manuell zurückgesetzt werden, wie uns der Hersteller erklärt - in der Dokumentation des Schlosses und auf der Internetseite von Nuki hatten wir hierzu keine Informationen gefunden: Das Batteriefach muss entfernt und anschließend bei gleichzeitigem Druck auf den Knopf des Nuki wieder eingesetzt werden. Der Knopf muss solange gedrückt werden, bis das obere LED-Segment leuchtet; dann kann das Schloss über die App auf einem beliebigen Smartphone zurückgesetzt werden. Danalock erklärt das Zurücksetzen der Zugänge in seiner Dokumentation besser. Auch über das Web-Interface lassen sich zudem hier die Zugänge sperren, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung.
Die Batterien des Nuki-Schlosses lassen sich an der Unterseite des Smart Locks auswechseln, benötigt werden vier Batterien des Typs AA. Im Batteriefach ist auch ein Mechanismus eingebaut, mit dem sich das Schloss von der Halteplatte lösen lässt. Dann kann auch der Schlüssel wieder abgezogen werden.
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Nutzerverwaltung nur über die App | Verfügbarkeit und Fazit |
Ein Schloss für ¤ 30 als gut zu bezeichnen ist gewagt. Nicht von ungefähr ist die...
Natürlich, irgendwann ist man sicherlich durch. Aber das dürfte schon einiges an Kraft...
Man kann den Nuki Gründern nur wünschen, dass ihre Türschloss-Kopie keine Rechte des seit...
wenn Dir der Schlüssel abbricht beim Aufschließen auch nicht ;-) Man sollte sich ggf...