NSA-Ausschuss: Verfassungsrechtler kritisiert Spionage deutscher Dienste
Der Mannheimer Jurist Matthias Bäcker(öffnet im neuen Fenster) hat für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages ein Rechtsgutachten erstellt. Diese Stellungnahme soll für eine erste Einschätzung der Praktiken deutscher Geheimdienste dienen, dazu tagt der Ausschuss am 22. Mai 2014. Netzpolitik.org liegt das Gutachten(öffnet im neuen Fenster) bereits vor, und Bäcker kritisiert die bereits bekannten Maßnahmen deutscher Dienste deutlich.
So soll der BND für die "Strategische Fernmeldeaufklärung" innerhalb Deutschlands beinahe so flächendeckend mithören können, wie das die NSA weltweit tut. Die rechtliche Grenze von 20 Prozent, die aus dem G10-Gesetz(öffnet im neuen Fenster) hervorgeht, bezieht sich nämlich nur auf die "auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehende Übertragungskapazität", wie es im Gesetz steht. Damit, so Netzpolitik, ist die maximale Bandbreite gemeint – und nicht das Volumen, das tatsächlich übertragen wird. Da wichtige Netzknoten wie der DE-CIX stets mehrfach überdimensioniert seien, könnten die Geheimdienste de facto den gesamten Verkehr mitschneiden.
Bäcker hält es daher, wie Netzpolitik aus dessen Stellungnahme zitiert, für "zweifelhaft, ob die Ermächtigung zu strategischen Überwachungen heute noch in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt". Die Bundesregierung musste vor zwei Monaten einräumen, dass sie nicht in der Lage ist, das Ausmaß der Telekommunikationsüberwachung durch den BND auch nur annähernd einschätzen zu können.
Der BND darf fast alles
Auch bei der reinen Auslandsaufklärung des BND sieht der Verfassungsrechtler Defizite, denn dieser dürfe ohne Beschränkung alles mitschneiden, was nicht durch Deutschland laufe. Damit würden aber durch deutsche Behörden Grundrechte verletzt, was Bäcker zu einer unmissverständlichen Einschätzung bringt: "Die gegenwärtige Praxis der Auslandsaufklärung ist darum rechtswidrig und muss in dieser Form gestoppt werden."
Die kommende Anhörung, bei der Bäcker seine Stellungnahme vorlegen wird, ist nur die erste in einer Reihe von Sitzungen(öffnet im neuen Fenster) des Untersuchungsausschusses. Am 22. Mai 2014 geht es nicht nur um Verfassungsfragen, sondern auch um die zwischen den Parteien umstrittene Anhörung von Edward Snowden. Neben Matthias Bäcker werden auch der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem sowie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dort sprechen.
Nachtrag vom 23. Mai 2014, 14:07 Uhr
Der Bundestag veröffentlichte inzwischen das vollständige Gutachten(öffnet im neuen Fenster).
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.