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NSA-Untersuchungsausschuss: Bundesregierung hält US-Strafvorwürfe gegen Snowden geheim

Das Bundesjustizministerium weigert sich, dem NSA-Untersuchungsausschuss des Parlaments die konkreten Straftatvorwürfe gegen Edward Snowden in den USA zu nennen. Warum, ist auch geheim.
/ Achim Sawall
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Edward Snowden (Bild: Wikileaks.org/Screenshot: Golem.de)
Edward Snowden Bild: Wikileaks.org/Screenshot: Golem.de

Die Bundesregierung verweigert dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags Informationen über die konkreten Vorwürfe der USA gegen Edward Snowden. Ein Schreiben des Bundesjustizministeriums dazu veröffentlichte Ausschussmitglied André Hahn (Die Linke) heute in Berlin(öffnet im neuen Fenster). Darin erklärt Staatssekretärin Stefanie Hubrig, dass dem Amtshilfeersuchen des Untersuchungsausschusses "leider" nicht entsprochen werden könne.

Der Ausschuss hatte Anfang November 2014 nach mehreren Nachfragen beschlossen, von der Bundesregierung offiziell Auskunft darüber zu verlangen, welche konkreten Straftatvorwürfe gegen Snowden in den USA erhoben werden.

Dabei geht es um die Frage, ob zu befürchten sei, dass der ehemalige NSA-Mitarbeiter bei einer Einreise in die Bundesrepublik wegen einer Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss wegen des Festnahmeersuchens der USA verhaftet und ausgeliefert werden könnte.

Vielleicht sind die Anklagevorwürfe so, dass sie eine Auslieferung Snowdens nicht rechtfertigen würden. Die Kenntnis der Gründe ist sehr wichtig für die Frage, ob Snowden als Zeuge in Deutschland aussagen könnte. Daher haben mögliche Auslieferungsgründe für den Ausschuss eine große Bedeutung, die von der Regierung ignoriert wird.

Dazu erklärte Hahn: "Die Antwort auf diese zentrale Frage ist nicht nur extrem wichtig für das weitere Vorgehen des Untersuchungsausschusses selbst, sondern auch von erheblicher Bedeutung für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Klage der Linken und der Grünen gegen die Verweigerungshaltung der Koalition zu einer Zeugenvernehmung Snowdens vor dem Untersuchungsausschuss in Berlin. Umso unverschämter ist die neuerliche Verweigerungshaltung der Bundesregierung, dem Ausschuss dringend erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen." Es sei geradezu abenteuerlich, wenn vom Justizministerium behauptet werde, dass das ihr vorliegende Schreiben des US-Justizministeriums vom 5. September zu den gegen Snowden erhobenen Vorwürfen nicht vom Gegenstand des Untersuchungsausschusses umfasst sei. Zudem habe es drei Monate gedauert, um dem Ausschuss diese Rechtsauffassung mitzuteilen.


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