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NSA-Skandal: Zeitungsverleger wollen Magna Carta für Telekommunikation

Es gehört zur Würde des Menschen, in Freiheit auch elektronisch kommunizieren zu können. Das hat der Präsident der Zeitungsverleger erklärt und eine Magna Carta der Telekommunikation gefordert, die globale Standards festlegt.
/ Achim Sawall
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Ein Original der Magna Carta von 1215 (Bild: Wikipedia  (London, British Library, Cotton MS. Augustus II. 106))
Ein Original der Magna Carta von 1215 Bild: Wikipedia (London, British Library, Cotton MS. Augustus II. 106)

Die Zeitungsverleger wollen einen Schutz vor der Bespitzelung durch ausländische Geheimdienste. Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, äußerte sich (PDF)(öffnet im neuen Fenster) besorgt über die Ausspähpraxis der US-amerikanischen und britischen Geheimdienste. Es gehöre zur Würde des Menschen, in Freiheit elektronisch kommunizieren zu können. Für die journalistische Arbeit sei unabdingbar, dass Informanten geschützt bleiben.

"Nur so kann die Presse ihre Wächterfunktion auch im digitalen Zeitalter in vollem Umfang erfüllen" , sagte Heinen. In einer "Magna Carta der Telekommunikation" sollten globale, an den Freiheitsrechten orientierte Standards niedergeschrieben werden. Dies müsse eine Aufgabe der nächsten Bundesregierung nach der Wahl am 22. September 2013 sein.

In dieser Magna Carta müsse auch die Sicherung der Netzneutralität garantiert sein. Der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz müsse in Deutschland gesetzlich garantiert werden. Heinen warnte vor einer "Mehrklassengesellschaft etwa nach Größe oder Finanzkraft der Inhalteanbieter" .

Zur Einführung einer strikten Netzneutralität und eines Drosselungsverbots beim Internetverkehr auf EU-Ebene besteht weiterhin Unklarheit. In ihrem Verordnungsentwurf für einen gemeinsamen Telekommunikationsmarkt sieht die EU-Kommission ausdrücklich vor, dass die Internetprovider mit Inhalteanbietern Verträge über eine bevorzugte Behandlung von Datenverkehr treffen dürfen (Artikel 23). Neelie Kroes, EU-Kommissarin für Digitale Agenda, präsentierte den Entwurf am 12. September 2013 in Brüssel. Er sieht vor, dass der Internetzugang nur "innerhalb vertraglich vereinbarter Datenvolumina oder -geschwindigkeiten" nicht gedrosselt oder blockiert werden darf.

Die Deutsche Telekom hatte im Streit um eine Drosselung erklärt, Youtube würde nicht auf das Datenvolumen der Nutzer angerechnet, wenn Google Zahlungen an den Netzbetreiber leiste .


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