NSA-Skandal: Regierung traut nicht einmal dem Bundestag

Die Bundesregierung will zentrale Fragen zu Kooperation der deutschen und US-amerikanischen Geheimdienste nicht einmal dem Parlament gegenüber beantworten. Die Informationen darüber berührten "derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen" , dass eine "auch nur geringfügige Gefahr ihres Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann" , heißt es in einer Antwort der Bundesregierung(öffnet im neuen Fenster) auf eine Kleine Anfrage der Grünen zum NSA-Skandal (Frage 31/32). Die Regierung kommt daher zu dem Schluss, dass "nach konkreter Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts mit dem Staatswohl hier ausnahmsweise Letzteres überwiegt" .
Es geht dabei um die Frage, wie der Bundesnachrichtendienst (BND) sicherstellt, dass bei Überwachung ausländischer Kommunikation keine deutschen Staatsbürger abgehört werden. Aus den Unterlagen des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden geht hervor, dass der BND in manchen Monaten fast bis zu einer halben Milliarde Datensätze aus der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung an den US-Militärgeheimdienst NSA übermittelt. Die NSA hat inzwischen bestätigt, dass es sich bei den in den Medien genannten Nachrichtenquellen SIGAD US-987-LA und -LB um Bad Aibling sowie die Fernmeldeaufklärung in Afghanistan handelt. Der deutsche Auslandsgeheimdienst hatte bereits Anfang August auf Anfrage von Golem.de versichert , es gebe "absolut sichere Methoden" , alle Daten deutscher Bürger herauszufiltern.
Wie soll das technisch gehen?
Wie das wirklich garantiert werden kann, wollten auch die Grünen von der Regierung wissen. Sie fragten beispielsweise: "Ist es richtig, dass die 'de'-Endung einer E-Mail-Adresse und die IP-Adresse in den Ergebnissen der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 G10-Gesetz nicht sicher Aufschluss darüber geben, ob es sich um einen reinen Inlandsverkehr handelt?" sowie: "Wie und wann genau erfolgt die Aussonderung der in den Fragen 30a bis 30c beschriebenen Internet- und Telekommunikationsverkehre (bitte um genaue technische Beschreibung)?"
Um diese Fragen nicht beantworten zu müssen, packt die Regierung den großen staatsrechtlichen Hammer aus: "Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Mit einer substantiierten Beantwortung dieser Fragen würden Einzelheiten zur Methodik des BND benannt, die die weitere Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung auf dem spezifischen Gebiet der technischen Aufklärung gefährden würde." Anstatt die durchaus berechtige Frage zu beantworten, wie der BND aus Millionen abgefangenen Gesprächen solche mit deutschen Kommunikationspartnern "absolut sicher" herausfiltern will, wird selbst dem Parlament gegenüber eine Auskunft verweigert.
Informationen von erheblicher Brisanz
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom Juni 2009(öffnet im neuen Fenster) klargestellt, "dass das Staatswohl nicht allein der Bundesregierung, sondern dem Bundestag und der Bundesregierung gemeinsam anvertraut ist. Das Parlament und seine Organe können nicht als Außenstehende behandelt werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind." Die Berufung auf das Staatswohl könne daher "gegenüber dem Deutschen Bundestag in aller Regel dann nicht in Betracht kommen, wenn beiderseits wirksam Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen getroffen wurden" .
Nach Ansicht der Bundesregierung würde jedoch eine Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ihrer "erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der technischen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung des BND nicht ausreichend Rechnung tragen" . Die Grünen-Fraktion prüfe nun, ob sie gegen die Verweigerung juristisch vorgehen wolle, hieß es auf Anfrage. Auch werde überlegt, ob die Fragen nun im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) gestellt würden.
Ebenso wie im Falle einer SPD-Anfrage zum NSA-Skandal verweist die Regierung bei vielen Fragen auf das Geheimhaltungsbedürfnis. Von den 104 Fragen der Grünen würden mindestens 21 "gar nicht oder nicht offen beantwortet" , monierte die Fraktion in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) .
In einem Punkt räumt die Regierung ein, die Öffentlichkeit falsch informiert zu haben (Frage 50 b). Anders als am 5. August 2013 behauptet, wurden die geheimdienstlichen Kontrollgremien erst Wochen später über eine Vereinbarung aus dem Jahr 2002 unterrichtet, die eine Kooperation des BND mit der NSA in Bad Aibling vorsieht.
Regierung gibt sich weiter ahnungslos
Auch was die Nutzung des NSA-Spionageprogramms XKeyscore durch den BND betrifft, blieben das Parlamentarische Kontrollgremium und die G10-Kommission jahrelang uninformiert. "Eine Unterrichtungsrelevanz hinsichtlich der in der Frage genannten Gremien ist der bereits seit 2007 im Einsatz befindlichen Software XKeyscore nicht beigemessen worden" , heißt es in Antwort auf Frage 68. Bislang haben BND und Bundesregierung auch jede Antwort auf die Golem.de-Anfragen verweigert, ob der Geheimdienst mit dem Überwachungsprogramm XKeyscore einen "Full take" der Kommunikation vornimmt.
Während der BND sich darauf beruft, sich nur gegenüber Bundesregierung und den Bundestagsgremien äußern zu wollen, verweist die Regierung wiederum auf den BND. An fehlenden Speicherkapazitäten dürfte ein solcher "Full take" wohl nicht scheitern. Auf die Frage 66, ob sich "der verschiedentliche Hinweis der Präsidenten von BND und BfV auf die mangelnden technischen Kapazitäten ihrer Dienste auch auf eine mangelnde Speicherkapazität für die effektive Nutzung von XKeyscore" beziehe, lautet die Antwort kurz und bündig: "Nein."
Auch dreieinhalb Monate nach Beginn der Enthüllungsserie durch Snowden gibt sich die Bundesregierung ahnungslos, ob die Behauptungen überhaupt zutreffen: "Ob und inwieweit die von Edward Snowden vorgetragenen Überwachungsvorgänge tatsächlich belegt sind, ist derzeit offen" , heißt es in der Antwort auf die Frage 84, ob die Internetüberwachung den Artikel 17 des UN-Zivilpakts (Schutz des Privatlebens, des Briefverkehrs u. a.) nicht verletzt. Die Grünen haben den NSA-Skandal inzwischen vor die UN gebracht. In einer siebenseitigen Stellungnahme an das Menschenrechtskomitee(öffnet im neuen Fenster) der Vereinten Nationen bringen sie ihre Sorge zum Ausdruck, dass "die drohende umfassende Überwachung der elektronischen Kommunikation in Deutschland durch US-Geheimdienste eine freie politische Debatte in Deutschland und Europa insgesamt beeinträchtigt" . Eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion, die am Montag gestellt wurde, umfasst 50 Fragen zu geheimen Kooperationsprojekten zwischen deutschen und US-Geheimdiensten. Wie die Antworten darauf aussehen werden, kann man sich in vielen Fällen bereits vorstellen.
Für weitere Hintergründe zur NSA-Affäre aktualisiert Golem.de fortlaufend diese beiden Artikel:



