NSA-Skandal: Bundesanwaltschaft wird aktiv

Die Bundesanwaltschaft hat alle in den NSA-Skandal verwickelten deutschen Geheimdienste und die zuständigen Bundesministerien gebeten, ihr Auskünfte zu geben. Das hat ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der Mitteldeutschen Zeitung erklärt(öffnet im neuen Fenster) . Auf der Grundlage soll über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden werden.
"Mit Blick auf die öffentliche Berichterstattung hatte die Bundesanwaltschaft bereits am 27. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang angelegt, in dem sie zunächst die aus allgemein zugänglichen Quellen ersichtlichen Sachverhalte strukturiert und analysiert hat" , sagte der Sprecher.
Geprüft werde, ob die "Ermittlungszuständigkeit des Bundes berührt sein könnte." Grundlage sei Paragraf 99 des Strafgesetzbuchs. Darin geht es um geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland. "In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren" , heißt es in dem Gesetz(öffnet im neuen Fenster) .
Die Prüfung der Fakten könne noch eine Weile dauern. Vom Ausgang des Verfahrens hängt unter Umständen auch ab, ob der NSA-Whistleblower Edward Snowden von der Bundesanwaltschaft vernommen wird.
Bundesdatenschützer Peter Schaar hatte angeregt, Snowden Aufnahme in Deutschland zu gewähren, um genauere Informationen über die Abhörpraktiken deutscher und US-amerikanischer Geheimdienste zu bekommen. "Es wäre sehr hilfreich, wenn auch deutsche Behörden den direkten Weg zu ihm suchen würden, um den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen zu prüfen" , sagte Schaar dem Kölner Stadt-Anzeiger(öffnet im neuen Fenster) . "Das würde voraussetzen, dass er nicht sofort in Haft genommen würde. Einen solchen Schutzraum könnte ich mir in Deutschland vorstellen. Es hätte auch den Vorteil, dass man solche Leute nicht in die Arme von autoritären Regimes treibt, deren lautere Absichten ja nicht ganz zu Unrecht bezweifelt werden." Es sei "ein vorstellbarer Weg" , wenn der Generalbundesanwalt ihn direkt vernehmen würde.



