Spähaffäre: NSA-Untersuchungsausschuss stimmt für Vernehmung von Snowden

Der NSA-Untersuchungsausschuss will den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vernehmen. Das beschloss der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen, wie die Obfrau der Partei Die Linke, Martina Renner, am 8. Mai 2014 mitteilte. Ob Snowden in Berlin, per Video oder direkt in seinem Moskauer Zufluchtsort vernommen wird, blieb offen.
Ein Antrag von Linken und Grünen sah vor, Snowden zu vernehmen und ihn zu Auskünften in den Bundestag einzuladen. Die Koalition setzte zunächst mit ihrer Mehrheit durch, dass über diese beiden Punkte getrennt abgestimmt wird. Dann folgte der einstimmige Beschluss der Vernehmung. Dem zweiten Teil, der Ladung in den Bundestag, stimmte nur die Opposition zu. Die Zeugenladung hätte die Opposition auch mit ihren Minderheitenrechten alleine durchsetzen können.
Unions-Obmann Roderich Kiesewetter (CDU) sagte, er sei zunächst für eine Videovernehmung. Er kündigte an, Snowden den 3. Juli als Termin vorzuschlagen. Renner besteht auf einer Anhörung in Deutschland. Die Opposition erwägt, dies vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Offen bleibt bei den Diskussionen im Ausschuss, ob Snowden überhaupt nach Deutschland reisen würde: Ihm droht hierzulande eine Auslieferung in die USA.
Zuvor hatte ein Gutachten der Bundesregierung für Kritik gesorgt, wonach eine Vernehmung Snowdens in Deutschland aus Gründen des Staatswohls abzulehnen sei.
Im Falle einer Vernehmung Snowdens in Deutschland werde auch befürchtet, dass die USA die geheimdienstliche Zusammenarbeit mit Deutschland "zumindest vorübergehend einschränkt" . Daher müsse das Interesse des Untersuchungsausschusses, Snowden in Deutschland zu befragen, hinter das Staatswohl zurücktreten.



