NSA: EFF reicht Klage gegen Telefonüberwachung ein

Die Abhöraktionen der NSA verstoßen laut Electronic Frontier Foundation (EFF) und anderen Organisationen gegen die US-Verfassung. Deshalb haben die Bürgerrechtsbewegungen jetzt Klage gegen die NSA und das US-Justizministerium eingereicht.

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Die Electronic Frontier Foundation hat Klage gegen die NSA eingereicht.
Die Electronic Frontier Foundation hat Klage gegen die NSA eingereicht. (Bild: EFF)

Zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen haben in den USA gemeinsam eine Klage gegen hochrangige Mitarbeiter der NSA und des US-Justizministeriums eingereicht, darunter gegen den NSA-Leiter Keith Alexander, den US-Justizminister Eric Holder und den Chef der US-Geheimdienste, James Clapper. Die Klage richtet sich gegen das erweiterte Abhören von Telefonaten vor allem von US-Bürgern und gegen die flächendeckende Überwachung durch US-Behörden. Sie fordert ein öffentliches Verfahren gegen die NSA vor einem Geschworenengericht.

Unter dem Namen "Associational Tracking Program" ist die NSA nach Fisa und dem Patriot Act dazu berechtigt, Personen im Umfeld von Verdächtigen ebenfalls zu überwachen. Das gilt auch für US-Bürger, mit denen Verdächtige in Kontakt sind, die sogenannten First und Second Hop, und sogar Third Hop Queries, die die NSA jüngst vor dem Justizausschuss des US-Kongresses bestätigt hat.

Unrechtmäßige Durchsuchungen

Die Klageschrift beschuldigt die NSA, gegen den ersten Zusatz der US-Verfassung zu verstoßen. Bürger könnten nicht mehr anonym miteinander kommunizieren oder sich versammeln. Auch politische Aktivitäten ohne die Einmischung durch die US-Regierung könnten durch die Überwachung durch die NSA beeinträchtigt werden. Die NSA verletzt laut Anklage auch den vierten Verfassungszusatz, der unrechtmäßige Durchsuchungen verbietet.

Den Foreign Intelligence Surveillance Court erkennt die Klageschrift ebenfalls nicht als legitimes Gericht an. Verhandlungen vor dem Fisc unterstehen der Geheimhaltung, ein Mitarbeiter des US-Justizministeriums ist immer dabei. Oft dürften die Angeklagten nicht persönlich erscheinen, sondern nur deren Rechtsvertreter, die wiederum einer Geheimhaltungspflicht unterliegen und selbst ihren Mandanten nur vom Gericht redigierte Informationen zukommen lassen dürfen. Deshalb verstoße die NSA auch gegen den fünften Verfassungszusatz, der Angeklagten ein Strafverfahren vor einem Geschworenengericht und ein ordentliches Gerichtsverfahren garantiert.

Die Liste der Mitkläger ist lang. Neben der EFF sind unter anderem auch Greenpeace, die Free Software Foundation, Human Rights Watch, der Rat für amerikanisch-islamische Beziehungen, die Unitarian Church sowie die nationale Organisation zur Reformation der Marihuanagesetze beteiligt.

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