NSA-Ausschuss: Meisterschule für Geheimniskrämer

Eine der beliebtesten sportlichen Übungen in der Politik ist der Spagat. Selbst die ungelenkigsten Politiker sind gelegentlich gezwungen, sich bis zum Äußersten zwischen zwei Positionen zu spreizen. Besonders gut lässt sich diese Übung derzeit beim NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags beobachten. Während die Regierung versucht, ihre Amtspflicht zur Aktenbeschaffung mit dem Schutz von Staatsgeheimnissen zu vereinbaren, muss der Ausschuss stets aufs Neue abwägen, wie viele dieser Geheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Eine hohe Schule der Geheimniskrämerei.
Während die Regierung möglichst viele Geheimnisse für sich behalten will, möchte der Bundestag möglichst viele davon erfahren und auch öffentlich diskutieren. Der jüngste Brief von Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) war daher eine deutliche Warnung. Hinter der Drohung, mögliche neue Lecks strafrechtlich zu verfolgen, sehen die Abgeordneten eine ganz andere Gefahr: Mit Verweis auf die angebliche Weitergabe von Informationen an die Medien könnte die Regierung noch rigoroser die Akten schwärzen oder zurückhalten. Und vor Gericht hätte sie ein gewichtiges Argument, dieses Vorgehen zu begründen.
Dokumentenweitergabe kaum möglich
Dabei ist es für die Abgeordneten im Grunde gar nicht möglich, streng geheime Unterlagen mal eben den Medien zuzustecken. Der Grund: Die wirklich wichtigen Akten liegen in Stahlbehältern geschützt in der sogenannten Geheimschutzstelle oder Geheimregistratur des Bundestags. Von dieser Einrichtung ist in der Öffentlichkeit fast nichts bekannt, auf den Webseiten des Parlaments wird sie vor allem im Zusammenhang mit der Geheimschutzordnung(öffnet im neuen Fenster) erwähnt.
Nach Angaben des Bundestags handelt es sich um einen "besonders gesicherten Sicherheitsbereich, in dem die darin bewahrten Verschlusssachen durch entsprechende Vorkehrungen vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden" . Wenn sich die Ausschussmitglieder die Unterlagen ansehen wollten, würden sie vom dortigen Personal, insgesamt elf Personen, kontrolliert, hieß es auf Anfrage von Golem.de. Smartphones und Tablets müssten vor Einsicht in die Unterlagen abgegeben werden. Kopien oder umfangreiche Aufzeichnungen seien verboten. Die Abgeordneten und zugangsberechtigten Mitarbeiter dürfen sich beispielsweise Namen von Personen notieren, die für den Ausschuss als Zeugen infrage kommen.
Regierung hat viele strategische Vorteile
Dennoch ist die Bundesregierung weiterhin davon überzeugt, dass der Ausschuss Unterlagen zur sogenannten Operation Eikonal weitergegeben hat, die schließlich bei der Süddeutschen Zeitung gelandet waren(öffnet im neuen Fenster) . Mehrere Ausschussmitglieder behaupten jedoch, dass die Zeitung auch Material zur Verfügung hatte, das nicht dem Ausschuss bekannt war. Niemand will den Schwarzen Peter behalten.
Regierung und Behörden befinden sich gegenüber den Aufklärern aber in einem mehrfachen strategischen Vorteil. Zunächst obliegt es ihnen selbst, Akten nach Wunsch als geheim oder streng geheim zu deklarieren. Anschließend können sie selbst entscheiden, welche Unterlagen sie den Medien zuspielen oder welche Inhalte dann doch öffentlich genannt werden. Damit wird der Debatte ein bestimmter Dreh vorgegeben, den die Abgeordneten unter Verweis auf die Geheimhaltungspflicht nur schwer korrigieren können.
Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele kritisierte aus diesem Grund Äußerungen von BND-Chef Gerhard Schindler als "gemein" , wonach der BND seit 2011 in Afghanistan in 19 Fällen Anschläge auf deutsche Soldaten verhindert habe(öffnet im neuen Fenster) . "Das ist immer ganz schlecht, wenn jemand aus einem Geheimhaltungsbereich Sachen erzählt, wozu dann andere gar nicht Stellung nehmen können" , sagte Ströbele, der als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und des NSA-Ausschusses sehr viele Dinge erfährt, über die er schweigen muss.
Verzweifelte Befragung von Zeugen
Ebenfalls kann die Regierung die Akten mit Verweis auf das Staatswohl vorenthalten oder schwärzen. Zwar ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts(öffnet im neuen Fenster) auch dem Parlament das Staatswohl anvertraut, doch das ficht die Geheimnishüter in der NSA-Affäre nicht an: Die Informationen darüber berührten "derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen" , dass eine "auch nur geringfügige Gefahr ihres Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann" , antwortete die Regierung im vergangenen Jahr auf eine Kleine Anfrage der Grünen .
Zu guter Letzt können Akten auch in den Archiven "übersehen" werden. Dies geschah beispielsweise mit Unterlagen zur Operation Eikonal, die das Bundeskanzleramt noch herausrückte, nachdem bereits eine Vollständigkeitserklärung abgegeben worden war. Unlängst kam es zum Eklat: Ein BND-Mitarbeiter konnte sich ausgiebig mit Unterlagen auf die Vernehmung vorbereiten, die den Abgeordneten noch nicht zur Verfügung standen(öffnet im neuen Fenster) .
Ausgerechnet die Five Eyes sollen zustimmen
Noch absurder wird die Situation, wenn ausländische Staaten ihr Einverständnis geben sollen, dass der Ausschuss bestimmte Akten sehen darf. Denn schließlich hatten die Indiskretionen des Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden dazu geführt, dass die Bundesregierung den ganzen Ärger mit den Geheimdiensten an der Backe hat. Während fast täglich geheime Unterlagen der USA und Großbritanniens an die Öffentlichkeit gelangen und damit auch die Bundesregierung in Erklärungsnöte bringen, sollen die bis auf die Knochen blamierten Dienste auch noch einwilligen, wenn ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Deutschland deren Aktivitäten aufklären will. Kein Wunder, dass sich die Opposition auf das sogenannte Konsultationsverfahren nicht einlassen will .
Den Ausschussmitgliedern sind somit die Hände gebunden und der Mund weitgehend verschlossen, wenn sie selbst in der Öffentlichkeit über die Staatsgeheimnisse reden wollen. Ein Ausweg bleibt jedoch: die Zeugenbefragung in den öffentlichen Sitzungen. Hier versucht der Ausschuss seit Wochen, den eingeladenen BND-Mitarbeitern die ein oder andere vertrauliche Aussage zu entlocken.
Mit der Wut der Verzweiflung wollen die Grünen Konstantin von Notz und Ströbele beispielsweise hören, dass der BND bei der Operation Eikonal einige Daten deutscher Bürger an die NSA weitergegeben hat. Das soll aus den Akten hervorgehen. Vergebens. Die BND-Verantwortlichen streiten alles ab. Der SPD-Ausschussobmann Christian Flisek möchte sich gerne seine These bestätigen lassen , dass die NSA schließlich die Operation Eikonal mangels Resultaten gestoppt hat. Keine Chance. So steht die Behauptung der Süddeutschen Zeitung, der BND habe aus rechtlichen Bedenken die Aktion abgeblasen , weiterhin im Raum.
Spannend wie ein Wahlabend in Nordkorea
Doch selbst wenn ein BND-Mitarbeiter einmal öffentlich in Plauderlaune geraten sollte, hat das Geheimhaltungssystem gleich mehrfache Sicherungen eingebaut. Nummer eins ist ein juristischer Berater, der meist in Person des Rechtsanwalts Johnny Eisenberg neben den Zeugen sitzt. Eisenberg, der auch Die Tageszeitung (taz) in vielen Prozessen vertrat, macht sich zurzeit bei den Abgeordneten vor allem deswegen unbeliebt, weil er die Vernehmung kommentiert, ohne sein Mikrofon einzuschalten. Meist interveniert er, wenn die Fragen nicht das Themengebiet des Zeugen betreffen oder über den Untersuchungsauftrag(öffnet im neuen Fenster) hinausgehen.
Noch häufiger mischt sich hingegen Herr Wolff vom Bundeskanzleramt ein. Er sitzt auch nach stundenlangen Befragungen noch wach wie Luchs im Rücken der Zeugen und passt auf, dass sich keiner von ihnen in verfänglichen Äußerungen verstrickt. Dabei kann er sich auf ein weiteres Dokument berufen: die Aussagegenehmigung(öffnet im neuen Fenster) . Die Liste der Fälle, in denen sich die Zeugen nicht öffentlich oder nicht einmal geheim äußern dürfen, entspricht der üblichen Geheimhaltungspraxis. Äußerungen, die die exekutive Eigenverantwortung, die Methoden oder ausländische Partnerdienste betreffen, sind im wesentlichen tabu. Das Staatswohl darf ebenfalls nicht gefährdet werden. Zu guter Letzt: Wenn Zweifel über die Zulässigkeit bestimmter Angaben bestehen, "sind diese Angaben zu unterlassen" . Kein Wunder, dass die öffentlichen Sitzungen häufig so spannend sind wie ein Wahlabend in Nordkorea(öffnet im neuen Fenster) .
Illegale Tatsachen sind nicht geheim
Richtig problematisch kann es für die Abgeordneten werden, wenn sie in den Akten Hinweise auf ein rechtswidriges Verhalten oder auf eindeutige Grundrechtsverstöße finden. Hätten die Bürger nicht ein Recht darauf, von solchen Rechtsverstößen zu erfahren? Eigentlich schon. Und das Strafgesetzbuch kennt für solche Fälle sogar einen Ausweg: das illegale Staatsgeheimnis. Der dortige Paragraf 93, Absatz 2(öffnet im neuen Fenster) definiert das Staatsgeheimnis so, dass "Tatsachen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder unter Geheimhaltung gegenüber den Vertragspartnern der Bundesrepublik Deutschland gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rüstungsbeschränkungen verstoßen" , keine Staatsgeheimnisse sind.
Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch(öffnet im neuen Fenster) sieht darin einen "Vorrang oberster Verfassungswerte" . Denn: " Verletzt politisches Wirken den Kern des Verfassungsrechts, soll das verfassungsrechtlich garantierte Widerstandsrecht(öffnet im neuen Fenster) nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass das illegale Geschehen amtlich geheim gehalten wird und derjenige, der es anprangert, Gefahr läuft, wegen Landesverrat bestraft zu werden." Aus dem Begriff des Staatsgeheimnisses seien daher "geheime Sachverhalte ausgenommen, in denen unter dem Etikett des Schutzes für die äußere Sicherheit Deutschlands den Grundwerten der Verfassung geschadet wird" , heißt es weiter. Geschichtliche Erfahrungen, wie der spektakuläre Weltbühne-Prozess(öffnet im neuen Fenster) in der Weimarer Republik oder der Prozess gegen den Verfassungsschützer Werner Pätsch(öffnet im neuen Fenster) in den sechziger Jahren, stehen hinter diesem Passus.
Kein Freibrief für die Abgeordneten
Ist dieser also ein Freibrief für die Abgeordneten? Mitnichten. Selbst die Opposition scheut sich davor, zu diesem Mittel zu greifen. Dabei hat Notz "vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ganz starke Zweifel" , dass der staatliche Verfassungsbruch geheim bleiben muss. "Wenn es gravierende Verfassungsverstöße gab, müssen die auch auf den Tisch kommen" , sagte Notz zu Golem.de. Selbst in Sachen Eikonal ist aber nicht damit zu rechnen, dass die Grünen auspacken. "Für uns ist wichtig, dass wir der Bundesregierung keine Argumente geben, die im Augenblick kultivierte Geheimhaltungspraxis zu vertiefen" , begründet Notz seine Verschwiegenheit. Im Gegenzug verlangt er aber mehr Aufklärungsbereitschaft von der Regierung: "Wenn man alles, was einem unangenehm ist, einfach geheim stempelt, dann widerspricht das auch unserem Demokratieverständnis."
Um sich rechtlich besser abzusichern, wollen die Grünen sogar eine Vorschrift reaktivieren, die von 1951 bis 1968 bereits als Paragraf 100, Absatz 3(öffnet im neuen Fenster) im Strafgesetzbuch stand. Demnach würde ein Abgeordneter nicht rechtswidrig handeln, "der einen durch konkrete Anhaltspunkte begründeten Verdacht gewonnen hat, dass ein Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes vorliegt und er diesen im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse rügt, und dadurch ein Staatsgeheimnis offenbart" .
Regierung muss Geheimniskrämerladen öffnen
Diese Forderung aus dem Entwurf für ein Whistleblower-Gesetz(öffnet im neuen Fenster) kann man aber nur als Treppenwitz der Geschichte verstehen. Denn das frühere Privileg der Abgeordneten hatte sich schließlich in dem Moment erledigt, als der Begriff des illegalen Staatsgeheimnisses im Jahr 1968 Eingang ins Strafgesetzbuch gefunden hatte. Zudem dürfen Abgeordnete nach dem Grundsatz der Indemnität(öffnet im neuen Fenster) ohnehin nicht für Äußerungen im Parlament belangt werden. Dass die Grünen nun wieder eine Sondererlaubnis verlangen, zeigt vor allem: Ohne Billigung der Regierung wollen sie vorerst kein Geheimnis ausplaudern. Möglicherweise gehen die Grundrechtsverstöße aus den Akten aber nicht so klar hervor, wie es von den Grünen suggeriert wird.
Sind Aufklärungsversuche des Ausschusses also nichts als eine Farce und völlig verzichtbar? Keineswegs. Immerhin haben die Untersuchungen der Abgeordneten dazu geführt, dass Regierung und BND ihren Geheimniskrämerladen wenigstens stundenweise öffnen müssen. Zwar darf die Öffentlichkeit nur die spärlichen Auslagen begutachten. Immerhin. Die Parlamentarier dürfen aber sogar in das Geschäft hineingehen und einen Blick in die Regale werfen. Zu schade, dass draußen niemand erfahren darf, was wirklich drinliegt.



