NSA-Ausschuss: Grüne "frustriert und deprimiert" über Schwärzung von Akten
In der Sommerpause hat der Bundestagsausschuss sich auf die Akten zur NSA-Affäre stürzen wollen. Zu sehen bekommen haben die Abgeordneten aber nicht das, was sie gehofft haben.

Die Grünen-Fraktion wirft der Bundesregierung eine unzulässige Schwärzung der Akten für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages vor. Die Aufklärungsarbeit für die Abgeordneten sei "in höchstem Maße frustrierend und deprimierend", sagte das stellvertretende Ausschussmitglied Hans-Christian Ströbele am Dienstag in Berlin. Inzwischen habe der Ausschuss rund 1.000 Aktenordner an Material enthalten. Aber selbst in den "drei übervollen" Ordnern, die nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags eingesehen werden könnten, seien die meisten Unterlagen geschwärzt, sagte Ströbele. Sollte die Regierung die Akten auf Nachfrage nicht lesbar zur Verfügung stellen, sei das "ein klarer Fall für das Bundesverfassungsgericht".
Damit könnte das eintreten, was der Ausschuss eigentlich vermeiden wollte: Ein Kleinkrieg um jede Aktennotiz. Selbst die Vertreter der schwarz-roten Koalition waren vor der Sommerpause nicht zufrieden mit dem Vorgehen der Regierung. "Ich kann das zwar als ehemaliger Angehöriger der Exekutive nachvollziehen, aber ich hätte mir da schon etwas mehr Transparenz gewünscht", sagte Unions-Obmann Roderich Kiesewetter (CDU).
Grundkonflikt mit der Bundesregierung
Wenn die Schilderungen der Grünen zutreffen, behält die Regierung ihre restriktive Linie bei. Ströbele berichtete von einem vierseitigen Schreiben, bei dem nur die Anrede und die Grußformel am Ende nicht geschwärzt gewesen seien. Der Abgeordnete kritisierte zudem, dass die Regierung nur pauschale Gründe für die Schwärzungen angebe, so dass sich individuell nicht nachprüfen lasse, warum ein Dokument nicht freigegeben sei.
Der Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz spricht von einem "relevanten Grundkonflikt" zwischen der Bundesregierung und dem Ausschuss. "Die Bundesregierung will, dass grundsätzlich nicht aufgeklärt werden kann", sagte Notz. Dieses Vorgehen ist nach Ansicht der Grünen verfassungswidrig. Sie verweisen dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2009, das die Rechte von Untersuchungsausschüssen gestärkt hatte. Demnach kann die Regierung nicht ohne weiteres mit Verweis auf das Staatswohl die Herausgabe von Akten verweigern. "Das Parlament und seine Organe können nicht als Außenstehende behandelt werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind", heißt es darin. Die Berufung auf das Staatswohl könne daher "gegenüber dem Deutschen Bundestag in aller Regel dann nicht in Betracht kommen, wenn beiderseits wirksam Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen getroffen wurden".
Ströbele: Regierung spielt auf Zeit
Allerdings ist den Grünen klar, dass eine Klage vor dem Verfassungsgericht viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Auch beim damaligen BND-Ausschuss habe man die Akten im Grunde erst dann bekommen, als der Abschlussbericht bereits fertig gewesen sei, sagte Ströbele, der sich zuversichtlich zeigte, die Klage gewinnen zu können. "Man spielt auf Zeit und man versucht, auf diese Weise drum herumzukommen", sagte Ströbele.
Auch die Frage nach der Vernehmung von US-Whistleblower Edward Snowden könnte schließlich in Karlsruhe verhandelt werden. Die Opposition wolle einen "klaren Antrag" stellen, die Bundesregierung "definitiv aufzufordern, Herrn Snowden herbeizuschaffen", sagte Ströbele. Wenn dies wieder von der Koalition abgelehnt würde, "dann ist das Maß voll und der Weg zum Bundesverfassungsgericht geradezu vorgeschrieben". Sollte Snowden vor dem Ausschuss aussagen, sei es wahrscheinlicher, dass der US-Journalist Glenn Greenwald ebenfalls seine Entscheidung revidiere und doch nach Berlin komme.
Wegen dieser beiden Absagen wird am kommenden Donnerstag kein Zeuge durch den Ausschuss verhört. Stattdessen soll der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, über seine Gespräche mit den Geheimdiensten der sogenannten Five Eyes berichten. Zudem soll mit ihm über die Schwärzungen der Akten gesprochen werden. Daneben soll Generalbundesanwalt Harald Range dem Ausschuss Bericht erstatten, inwieweit der enttarnte BND-Spion den US-Diensten Material über die Arbeit des Ausschusses weitergeleitet hat.
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läuft doch alles aus dem Ruder hier...
Da kann ich nur zustimmen. Auch die DDR hate für jede Verurteilung die passenden...
...leider
Ne du. Das war leider ein Griff ins Klo deinerseits. Ich habe sehr wohl schon lange...