NSA-Ausschuss: Bei Cyberspionage ist das Völkerrecht hilflos
Spione. Jahrzehntelang waren sie wirkliche Menschen, die in fremden Ländern operierten. Sie brachen zum Beispiel in Wohnungen ein, um ihre Informationen zu bekommen. Sie handelten dabei völkerrechtswidrig, weil sie die Hoheitsrechte eines fremden Staates verletzten. Doch die Existenz von Spionen wurde zwischen den Ländern stillschweigend geduldet.
"Ist der Begriff Spionage noch zeitgemäß, wenn ausländische Geheimdienste von ihrem heimischen Dienstsitz aus anlasslos und massenhaft alle E-Mails rastern und mitlesen und auch jede Stelle wissen, die ich zweimal gelesen habe?", fragt der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz am Donnerstag vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin.
Eine gute Frage. Der Ausschuss hatte drei Völkerrechtsexperten eingeladen, die darüber berichten sollten, ob die vermutete Überwachung Deutscher durch amerikanische und britische Geheimdienste eigentlich gegen das Völkerrecht verstößt. Dazu sprachen Stefan Talmon von der Universität Bonn (komplettes Gutachten(öffnet im neuen Fenster)), Helmut Philipp Aust von der Humboldt-Universität Berlin (Gutachten(öffnet im neuen Fenster)) und Douwe Korff, Professor für Internationales Strafrecht an der London University (Gutachten(öffnet im neuen Fenster)).
Nur physische Präsenz ist völkerrechtswidrig
Alle drei machten klar, dass das Völkerrecht aktuell keine Antwort auf die massenhafte digitale Überwachung durch ausländische Geheimdienste habe. Kein Nationalstaat würde sich an das Völkerrecht binden, wenn dieses verböte, was er selbst macht: die digitale Auslandsaufklärung. "Jeder Staat sammelt Daten über einen anderen Staat, das ist normal", sagt Korff. Selbst geheime Abkommen zwischen mehreren nationalen Geheimdiensten über den Austausch von Cyberspionage-Daten seien nicht verboten, betonte Wissenschaftler Aust.
Werde ein Datenkabel im tiefen Ozean angezapft oder würden die Daten eines Telekommunikationssatelliten im All abgezweigt, dann greife das Völkerrecht überhaupt nicht, sagten die Forscher. Schließlich handelten die Geheimdienste hier auf Gebieten, die keinem Land zugeordnet seien.
Nur wenn die ausländischen Geheimdienste in einem fremden Land physisch präsent seien und selbst Spionage betrieben, dann verstießen sie nach wie vor gegen das Völkerrecht, stellten die Experten klar. Das wäre zum Beispiel so für den Fall, dass das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) tatsächlich aus der US-Botschaft in Berlin heraus abgehört worden sei. Wenn aber die NSA von Fort Lauderdale aus die E-Mail-Kommunikation der Deutschen scanne – die allermeisten E-Mails gehen über amerikanische Server -, dann sei ja kein "territorialer Bezug" zu Deutschland hergestellt.
Menschenrechte gelten überall
Rechtsexperte Korff, der von der Opposition in den NSA-Ausschuss geladen war, wollte das aber so nicht stehen lassen. Geheimdienste könnten im Ausland zwar unbehelligt cyberspionieren, aber am Ende eben doch nicht pausenlos gegen Menschenrechte verstoßen, sagte er. Schließlich würden Menschenrechte überall gelten. "Ich kann mich nicht zu Hause an Menschenrechte gebunden fühlen und im Ausland nicht", sagte Korff.
Allerdings verschwömmen im digitalen Zeitalter die Grenzen, über die sich das Völkerrecht mitdefiniere: "Die digitale Welt ist jetzt ein globaler Staat, Briten und Amerikaner machen daraus einen Überwachungsstaat", sagte Korff. Eine anlasslose Überwachung vieler Menschen oder auch die gezielte Überwachung einer Bundeskanzlerin berühren aber die Grundrechte der Opfer – die Intimsphäre wird verletzt.
Diplomatische Spionage ist grundrechtswidrig
Hier müsse laut dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ein ausreichender Grund für diesen massiven Eingriff in die Rechte vorliegen: beispielsweise eine Gefahr der nationalen Sicherheit. Das sei für Merkels Handy schon mal nicht der Fall gewesen – schließlich darf anzunehmen sein, dass die Kanzlerin in den USA nicht als potenzielle Terroristin gilt. "Das war diplomatische Spionage", sagt Korff. Auch bei unschuldigen Bürgern, deren ganzes Leben ohne konkreten Verdacht mitgeschnitten werde, stelle sich die Frage, ob der Eingriff in ihre Rechte auch im Zeitalter des Terrors verhältnismäßig sei.
Europa, betonte der Völkerrechtler, könne sich glücklich schätzen, überhaupt eine Menschenrechtskonvention(öffnet im neuen Fenster) (EMRK) verabschiedet zu haben, auf die sich Bürger theoretisch berufen könnten: "Alle Daten von Amerikanern in Europa werden von der EMRK gestützt, alle Daten von Europäern in Amerika werden nicht geschützt. Das ist nicht akzeptabel."
Die von der Koalition bestellten Experten Aust und Talmon waren da auch für den europäischen Raum skeptischer: Menschenrechtskonvention schön und gut, aber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sei bisher in diesen Fragen wenig eindeutig gewesen. Dabei, so Aust, sei es wohl recht wahrscheinlich, dass die Abhorchprogramme XKeyscore und Prism gegen die Menschenrechtskonvention verstießen. Schließlich schützt Artikel 8(öffnet im neuen Fenster) das Privat- und Familienleben und das Recht auf Wohnung, außerdem umfasst er das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis.
"Bei digitaler Überwachung sollten wir keine allzu hohen Erwartungen an das Völkerrecht stellen", fasste Talmon seine Expertise zusammen. "Da können wir nur enttäuscht werden."
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