NSA-Affäre: US-Regierung sperrt sich gegen Gerichtsverhandlung
Die US-Regierung hat in einem Gerichtsverfahren zur NSA-Überwachung vor einem US-Bundesrichter(öffnet im neuen Fenster) Einspruch eingelegt. Dort eingebrachte Beweise könnten die nationale Sicherheit gefährden, sollten sie im Zuge der Verhandlung publik gemacht werden. Gleichzeitig bestätigte eine Aussage von NSA-Chef James Clapper, dass Ex-US-Präsident George W. Bush die massenhafte Sammlung von Daten ohne Gerichtsbeschluss genehmigt hatte. Das war kurz nach den Anschlägen auf das World Trade Center im September 2001.
Mit dem Einspruch berufe sich die US-Regierung auf ihr Privileg, Gerichtsverhandlungen im Fall einer Gefährdung der nationalen Sicherheit auch zu verhindern, indem sie Unterlagen zurückhält, die einer entsprechenden Geheimhaltung unterliegen, schreibt die New York Times(öffnet im neuen Fenster). Der kalifornische Bundesrichter Jeffrey White hatte, einer Eingabe der Kläger folgend, eine Anfrage gestellt, ob nicht im Zuge der Veröffentlichung von Dokumenten durch Edward Snowden die Geheimhaltung aufgehoben werden könne. Er soll in der Gerichtsverhandlung über die Verfassungskonformität der Überwachung verhandeln. Kläger sind unter anderem die Electronic Frontier Foundation. Die massenhafte Überwachung verstoße gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der die Redefreiheit garantiert, und gegen den vierten Zusatzartikel, der Durchsuchung ohne Gerichtsbeschluss verbietet, sagen die Kläger.
Geheimhaltung weiterhin notwendig
Die US-Regierung widersprach Whites Antrag. Clapper lieferte dabei die Begründung, die dann veröffentlicht werden durfte. Damit bestätigt die US-Regierung erstmals(öffnet im neuen Fenster), dass seit Oktober 2001 sowohl Telefonverbindungsdaten als auch E-Mail-Metadaten in den USA gesammelt und ausgewählte Telefonanschlüsse angezapft würden – alles ohne Gerichtsbeschluss.
Clapper begründet die fortgesetzte Geheimhaltung damit, dass die Maßnahmen der NSA wegen der Bedrohung durch Terroristen weiterhin benötigt würden. Eine von US-Präsident Obama eingesetzte Untersuchungskommission kommt hingegen zu einem ganz anderen Schluss. Es gebe keinerlei Hinweise, dass die massenhafte Datensammlung je einen terroristischen Anschlag verhindert habe.
Der Einspruch der US-Regierung kommt nur wenige Tage, nachdem ein anderer Bundesrichter in einer Empfehlung eine Klage von zwei Privatpersonen zugelassen hatte. Dort geht es ebenfalls um die Verfassungsmäßigkeit der Sammlung von Telefon-Metadaten. Die Kläger hätten große Chancen auf einen Erfolg vor Gericht, sagte der Bundesrichter Richard Leon. Allerdings blieb er bei einer Empfehlung (Opinion), die Klage zuzulassen. Denn auch er erwartet einen Einspruch durch das US-Justizministerium.
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