NSA-Affäre: US-Bundesrichter hält Datenspeicherung für verfassungswidrig

Die Verizon-Kunden Larry Klayman und Charles Strange haben vor einem US-Bundesgericht Klage gegen die National Security Agency (NSA) wegen der massenhaften Speicherung von Kundendaten von Telefongesellschaften erhoben. Der zuständige Richter Richard Leon(öffnet im neuen Fenster) hat die Klage vorerst angenommen. Er sei der Meinung, die Kläger hätten gute Aussichten auf einen Erfolg vor seinem Gericht. Er werde die Klage zulassen, erwarte jedoch Einspruch seitens der Regierung, da es dabei auch um gravierende nationale Interessen ginge. Leon müsste auch über die Rolle des Foreign Intelligence Surveillance Court (Fisc) verhandeln, das bislang die massenhafte Datenspeicherung zugelassen hat.
Dementsprechend handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern lediglich um eine Meinung des Richters Leon, der noch unter Expräsident George W. Bush eingesetzt wurde. Die massenhafte Speicherung von Telefonverbindungsdaten von US-Bürgern verstoße seiner Meinung nach gegen das Recht auf Privatsphäre, die durch den vierten Zusatz der US-Verfassung garantiert sei.
Willkürlicher Eingriff in die Privatsphäre
Er könne sich kaum einen willkürlicheren und eigenmächtigeren Eingriff in die Privatsphäre fast jedes Bürgers vorstellen, als die systematische und hoch technische Erfassung und Speicherung persönlicher Daten zur späteren Analyse ohne richterlichen Beschluss, schreibt Leon in seiner Begründung(öffnet im neuen Fenster) . Die Regierung habe noch keinen einzigen Fall vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass eine NSA-Analyse der massenhaften Sammlung an Daten einen drohenden Angriff verhindert hätte.
Ein Sprecher des Justizministeriums zeigte sich hingegen von der Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung überzeugt. Das hätten zahlreiche Richter zuvor bestätigt. Das Ministerium werde die Empfehlung des Richters jedoch prüfen. Unter anderem hatten die US-Regierung und die Geheimdienste argumentiert, solche Daten seien ohnehin öffentlich zugänglich, da sie auf jeder Rechnung an Kunden vermerkt sind.
Bislang wurden Klagen gegen die Aktivitäten der Geheimdienste abgewiesen(öffnet im neuen Fenster) . Erst im vergangenen Monat hatte sich das US-Verfassungsgericht geweigert, eine entsprechende Eingabe des Electronic Information Privacy Centers anzunehmen.
Für weitere Hintergründe zur NSA-Affäre aktualisiert Golem.de fortlaufend diese beiden Artikel:



