Zum Hauptinhalt Zur Navigation

NSA-Affäre: Snowden erteilt Ausschuss die nächste Absage

US-Whistleblower Edward Snowden will dem Bundestag nicht einmal als Experte zur Verfügung stehen. Die Opposition prüft weiter eine Klage, damit er als Zeuge nach Deutschland kommen kann. Die Spionageaffäre weitet sich unterdessen aus.
/ Friedhelm Greis
18 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Was Snowden dem Europarat gewährte, verweigert er dem NSA-Ausschuss: eine Videobefragung als Experte. (Bild: Europarat/Screenshot: Golem.de)
Was Snowden dem Europarat gewährte, verweigert er dem NSA-Ausschuss: eine Videobefragung als Experte. Bild: Europarat/Screenshot: Golem.de

Ex-NSA-Mitarbeiter Edward Snowden will dem Untersuchungsausschuss des Bundestages nicht für eine Videobefragung in Moskau zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Anfrage des Ausschusses sei abgelehnt worden, sagte eine Mitarbeiterin des Ausschusssekretariats auf Anfrage von Golem.de und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. Zuvor hatte sich Snowden bereits geweigert , eine Delegation des Ausschusses für ein informelles Gespräch in seinem Moskauer Exil zu empfangen. Die Opposition im Bundestag will prüfen, auf welcher Basis die Bundesregierung zur Amtshilfe gezwungen werden kann, um Snowden in Deutschland zu vernehmen.

Die Absage Snowdens kommt nicht überraschend, da er über seinen deutschen Anwalt Wolfgang Kaleck immer wieder darauf verwiesen hatte , nur in Deutschland vor dem Ausschuss aussagen zu wollen. Als Argument gab er an, seinen Aufenthaltsstatus in Russland nicht gefährden zu wollen. Aus diesem Grund hatte die Ausschussmehrheit von Union und SPD dem 31-Jährigen angeboten, zunächst nicht als Zeuge, sondern am 11. oder 25. September 2014 lediglich als Experte auszusagen. In dieser Funktion hatte Snowden dem Europarat bereits zwei Anhörungen per Videoübertragung gewährt . Die jüngste Absage findet Unions-Ausschussobmann Roderich Kiesewetter (CDU) daher "seltsam" , äußerte aber auf Anfrage von Golem.de Verständnis dafür, dass Snowden nach Deutschland kommen wolle, um nicht mehr nach Russland zurückkehren zu müssen.

Entscheidung zu Klage wird noch geprüft

Die Opposition droht bereits seit Wochen damit, die Bundesregierung gerichtlich zur Amtshilfe für eine Vernehmung Snowdens in Deutschland zwingen zu wollen. Nach Angaben des Grünen-Ausschussobmanns Konstantin von Notz wird diese Klage in enger Abstimmung mit der Linkspartei in den kommenden Tagen und Wochen geprüft. "Wir haben ganz große Zweifel, ob die Amtshilfeverweigerung der Bundesregierung rechtlich legitim ist" , sagte Notz auf Anfrage von Golem.de.

Derzeit ist immer noch nicht klar, ob Snowden bei seiner Einreise nach Deutschland festgenommen und später in die USA ausgeliefert werden muss. Zuletzt hieß es , dass die Bundesregierung immer noch auf "ergänzende Informationen" aus den USA warte, um ein mögliches Auslieferungshindernis feststellen zu können. Sollte Snowden allerdings für eine Vernehmung nach Deutschland kommen, dürften die Unterlagen aus den USA nicht lange auf sich warten lassen. Die Regierung befürchtet zudem, dass die Beziehung zu den USA durch eine Einreise beschädigt werden könnte .

Diese Beziehung hat durch die jüngsten Enthüllungen über US-Agenten in deutschen Diensten ohnehin weiteren Schaden genommen. Am Mittwoch wurde ein weiterer Fall bekannt, der laut Medienberichten(öffnet im neuen Fenster) noch ernster als die Agententätigkeit eines BND-Mitarbeiters für die CIA einzustufen sei.

Nachtrag vom 9. Juli 2014, 15:20 Uhr

Snowden hat nach Angaben seines Anwalts inzwischen offiziell um die Verlängerung seines Asyls in Russland gebeten. Das vor einem Jahr angenommene Asylangebot läuft am 31. Juli 2014 aus. Das Prozedere zum Neuantrag sei sehr einfach und von Snowden am Mittwoch vollzogen worden, sagte Snowdens russischer Anwalt Anatol Kutscherena laut Russia Today(öffnet im neuen Fenster) . Die Unterlagen zur Verlängerung des Asyls seien eingereicht worden. Kutscherena äußerte sich nicht dazu, ob Snowden möglicherweise einen anderen Aufenthaltsstatus anstrebe, beispielsweise durch den Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft. Die Einwanderungsbehörde kommentierte den Bericht laut Russia Today bislang noch nicht.


Relevante Themen