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NSA-Affäre: Bundesregierung weist US-Geheimdienstvertreter aus

Die Bundesregierung zieht eine scharfe diplomatische Konsequenz aus der NSA -Affäre. Der Repräsentant der US-Geheimdienste in Berlin wird ausgewiesen.
/ Friedhelm Greis
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Der Geheimdienstrepräsentant der US-Botschaft in Berlin muss Deutschland verlassen. (Bild: John Macdougall/AFP/Getty Images)
Der Geheimdienstrepräsentant der US-Botschaft in Berlin muss Deutschland verlassen. Bild: John Macdougall/AFP/Getty Images

Der Repräsentant der US-Nachrichtendienste an der Botschaft der USA in Berlin ist zum Verlassen des Landes aufgefordert worden. Das teilte Regierungssprecher Steffen Seibert am Donnerstag in Berlin mit(öffnet im neuen Fenster) . Die Aufforderung sei vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwaltes zu US-Spionen in deutschen Behörden "wie auch der seit Monaten anstehenden Fragen zur Tätigkeit von US-Nachrichtendiensten in Deutschland, zu denen der Deutsche Bundestag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingerichtet hat" erfolgt, hieß es.

Die Bundesregierung nehme die Vorgänge sehr ernst, teilte Seibert weiter mit. Es bleibe für Deutschland zwar unerlässlich, im Interesse der Sicherheit seiner Bürger und seiner Einsatzkräfte im Ausland eng und vertrauensvoll mit westlichen Partnern, insbesondere mit den USA, zusammenzuarbeiten. "Dazu sind aber gegenseitiges Vertrauen und Offenheit notwendig" , sagte Seibert. Die Bundesregierung sei dazu weiter bereit und erwarte das auch von ihren engsten Partnern.

De Maizière: Lächerliche Informationen

Medienberichten zufolge soll der Verbindungsmann die beiden mutmaßlichen US-Spione im Verteidigungsministerium und im Bundesnachrichtendienst geführt haben. Das Bekanntwerden der beiden Fällen hatte für Empörung gesorgt und das bereits angespannte Verhältnis zu den USA weiter verschlechtert. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte zu den Vorfällen am Donnerstagmittag mitgeteilt(öffnet im neuen Fenster) : "Die Vorwürfe sind noch nicht aufgeklärt, die zuständigen Behörden arbeiten mit Nachdruck. Vor allem Umfang und mögliche Tatbeteiligung sind noch nicht klar." Seine vorläufige Bewertung laute jedoch: "Wenn es dabei bleibt, was wir jetzt wissen, sind die durch diese mutmaßliche Spionage gewonnenen Informationen lächerlich." Der politische Schaden sei dagegen jetzt schon unverhältnismäßig und schwerwiegend.

In US-Medien wurde bereits spekuliert, warum die beiden Spionagefälle gerade zum jetzigen Zeitpunkt aufgeflogen sind. Dahinter könnte die Intention stehen, schrieb die Washington Post(öffnet im neuen Fenster) , auf diese Weise Druck auf die US-Regierung auszuüben, um das bereits gescheiterte No-Spy-Abkommen doch noch zu erzwingen.

Nachtrag vom 10. Juli 2014, 16:45 Uhr

Normalerweise werden ausländische Geheimdienstmitarbeiter über sogenannte Stille Ausweisungen zum Verlassen des Landes aufgefordert. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) vom vergangenen November zufolge liegt die letzte Stille Ausweisung eines US-Agenten schon 14 Jahre zurück. In den vergangenen Jahren seien chinesische, südkoreanische und russische Agenten zur Ausreise gedrängt worden.

Die Bundesregierung wollte auf eine parlamentarische Anfrage hin keine genaue Angabe zu den Fällen machen. Es würden "keine Statistiken über Persona-non-grata-Erklärungen" geführt, hieß es Anfang Dezember 2013(öffnet im neuen Fenster) . Zuletzt sei im Juni 2012 ein Diplomat, der syrische Botschafter(öffnet im neuen Fenster) , ausgewiesen worden. Stille Ausweisungen seien im Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen(öffnet im neuen Fenster) nicht vorgesehen. Sie beträfen Absprachen zwischen Nachrichtendiensten, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht öffentlich gemacht werden könnten. Auskünfte dieser Art würden dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) gegeben.

Sollte der US-Geheimdienstmitarbeiter der Aufforderung zur Ausreise nicht nachkommen, könnte er von der Regierung zur unerwünschten Person (" persona non grata(öffnet im neuen Fenster) ") erklärt werden. Dann müsste er innerhalb einer Frist – normalerweise 72 Stunden – zwingend das Land verlassen.


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