Reform: Neues Jugendschutzgesetz könnte Lootboxen schließen
Die Novelle des Jugendschutzgesetzes ist verabschiedet: Künftig werden Lootboxen und ähnliche Elemente bei Altersfreigaben berücksichtigt.

Der Bundestag hat ein vom Bundesfamilienministerium eingebrachtes neues Jugendschutzgesetz verabschiedet. Die Änderungen betreffen letztlich alle Arten von Medien, primär geht es aber um Onlineinhalte und Computerspiele.
Die wohl wichtigste Neuerung: Sogenannte Interaktionsrisiken sollen künftig bei der Vergabe von Altersfreigaben berücksichtigt werden. Mit dem sperrigen Begriff sind unter anderem Lootboxen und Chatsysteme gemeint.
Der Gedanke: Kinder sollen besser etwa vor Kostenfallen wie die an Glückspiele erinnernden Lootboxen geschützt werden, ebenso vor Grooming und Cybergrooming sowie allgemein vor Kontaktversuchen durch Pädosexuelle.
Das Gesetz könnte nach Auffassung einiger Experten in bestimmten Fällen dafür sorgen, dass Lootboxen in einem ansonsten unproblematischen Computerspiel zu einer Freigabe ab 18 führen.
Im Zweifel würden dann vermutlich viele Spielehersteller auf den Einsatz von Lootboxen verzichten - was vom Gesetzgeber wohl durchaus gewollt ist. Ob das Gesetz in der Praxis tatsächlich diesen Effekt hat, ist aber noch nicht abschließend geklärt.
Außerdem sollen Altersfreigaben - etwa im Hinblick auf die Logos der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) - mit sogenannten Deskriptoren für mehr Transparenz bei den Inhalten sorgen. Das könnte bedeuten, dass wie in den USA einfache Piktogramme erklären, ob es im Spiel viele Gewaltinhalte oder sexuelle Darstellungen gibt.
Bundesprüfstelle mit jungen Beratern
Das neue Jugendschutzgesetz sieht außerdem eine Umstrukturierung bei einigen der für Jugendschutz zuständigen Behörden im Bund und in den Ländern vor. Unter anderem soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) umgebaut werden und dann Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz heißen.
Die neue Bundeszentrale ist vor allem dafür zuständig, die unterschiedlichen Stellen für Jugendschutz zu koordinieren. Zur Beratung bekommt sie ein neues Gremium, dem erstmals auch zwei Mitglieder angehören, die nicht älter als 17 Jahre sind; sie werden von Kinder- und Jugendverbänden entsandt.
Das neue Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU angenommen. Der Bundesrat muss nur Teilen davon zustimmen. Dabei geht es vor allem um den Umbau der künftigen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
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