Nordrhein-Westfalen: Gerichte können virtuelles Hausverbot aussprechen
Mit dem virtuellen Hausverbot betritt NRW juristisches Neuland. Es soll beispielsweise für Gerichtspostfächer oder Internetangebote gelten.

Mit einem virtuellen Hausverbot können Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen ihren elektronischen Zugang vor Störungen und Hasskommentaren schützen. Diese Möglichkeit räumt nach Angaben des Justizministeriums das Justizgesetz des Landes NRW nach einer Änderung ein, die im laufenden Monat in Kraft getreten ist.
"Mit dem virtuellen Hausverbot betritt der Gesetzgeber juristisches Neuland. Durch diese Möglichkeit kann auch der Zugang zu elektronischen Einrichtungen der Justiz [...] vorübergehend untersagt werden", schreibt das nordrhein-westfälische Justizministerium in einer Presseerklärung.
So könnte der Zugang zu Gerichtspostfächern oder Internetangeboten der Justiz mit Kommentarfunktionen befristet für eine gewisse Zeit beschränkt oder blockiert werden. Entsprechende Maßnahmen könnten etwa beim massenhaften Versenden von Spam-Nachrichten oder bei Hass-Kommentaren geboten sein, erklärte das Ministerium.
NRW sieht sich als Vorreiter
Außerdem seien Maßnahmen zur Sicherheit in den Gerichtsgebäuden gesetzlich geregelt worden. Hierzu gehörten eine allgemeine Zugangskontrolle sowie Hausverbote für Personen, die den Gerichtsbetrieb nachhaltig störten. Bislang seien solche Maßnahmen als Teil des Hausrechts nur gewohnheitsrechtlich anerkannt, aber nicht ausdrücklich geregelt gewesen.
"Die Rechtsschutzsuchenden sollen beim Besuch der Gerichte sicher sein, zugleich aber vor unverhältnismäßigen Kontrollen geschützt werden", sagte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) in einer Mitteilung. "Mit dem 'virtuellen' Hausrecht wird zudem erstmals ein wirksames Mittel gegen Störungen elektronischer Justizeinrichtungen geregelt." Nordrhein-Westfalen sei damit ein Vorreiter auf diesem Gebiet.
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Ban (engl.) = Bann (deutsch) Die Bedeutung sollte ja im Grunde klar sein. Warum das...
Gradmal 2 Stunden hats gedauert schon war die Sperre fürn Popo...
Ich denke es geht mehr darum, dass man das jetzt juristisch einwandfrei klären kann...