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Norddeich: Webcam am Strand nach Beschwerde abgeschaltet

Eine Strandwebcam ist nach einer Anzeige eines Urlaubers abgeschaltet worden. Der Mann wollte sich am Strand nicht einzoomen lassen.
/ Achim Sawall
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Weitere Webcam des Tourismus-Service Norden-Norddeich (Bild: Tourismus-Service Norden-Norddeich)
Weitere Webcam des Tourismus-Service Norden-Norddeich Bild: Tourismus-Service Norden-Norddeich

Eine Webcam, die den Strand in Norddeich zeigt, ist nach einer Anzeige eines Urlaubers abgeschaltet worden. Das berichtet der NDR(öffnet im neuen Fenster) . Auf der Webseite erklärte der Tourismus-Service Norden-Norddeich(öffnet im neuen Fenster) : "Liebe Besucher, unsere Webcam ist leider kurzfristig nicht erreichbar. Wir bemühen uns sehr, Ihnen schnell wieder Ihren gewohnten Blick auf den Norddeicher Strand und das Weltnaturerbe Wattenmeer zu ermöglichen. Unsere Hafen-Webcam ist nach wie vor hier erreichbar."

Die Zoomfunktion habe detaillierte Ansichten auf die Urlauber erlaubt, so der Kläger. Die Kurdirektion sagt hingegen, dass Personen bei der Auflösung nicht zu identifizieren seien. Der Referatsleiter der niedersächsischen Datenschutzbehörde, Christian Lüttgau, sagte dem NDR, es sei besprochen worden, dass im Kamerabild ein Werbebanner den Nahbereich verdecken soll und die Zoomfunktion entfernt wird. Diese Änderungen seien nicht vorgenommen worden.

"Wenn die niedersächsische Datenschutzbehörde die Kamera in den Medien für unzulässig erklärt, müssen wir natürlich reagieren" , sagte Norddeichs Kurdirektor Armin Korok dem NDR.

Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke erklärte(öffnet im neuen Fenster) : "Die Übertragung der Webcam-Aufnahmen ins Internet stellt eine Verbreitung bzw. öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen dar und bedarf der Einwilligung des Betroffenen. Dabei ist eines klar: Sollten auf den übertragenen Bildern der Webcam einzelne Personen deutlich erkennbar sein, so ist eine Übertragung ins Internet in der Regel unzulässig." Es sei jedoch praktisch unmöglich, von jeder Person, die im öffentlichen Raum unterwegs ist, die notwendige ausdrückliche Einverständniserklärung einzuholen.

Aufnahmen dürften nur dann ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen. Zudem sei die Verbreitung der Bilder nur dann zulässig, wenn kein berechtigtes Interesse der gefilmten Person verletzt wird. Solmecke: "Da die Aufnahmen ins Internet gesendet werden und insofern weltweit und von jedermann abrufbar sind, haben gefilmte Personen ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt werden."


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