Nokia: Verkaufsverbot für HTC-Smartphones in Deutschland

HTC-Smartphones könnten schon bald vom deutschen Markt verschwinden. Ein entsprechendes Verkaufsverbot hat Nokia vor Gericht gegen HTC erwirkt. HTC soll gegen ein Nokia-Patent verstoßen. Dieses Patent könnte auch andere Smartphones betreffen.

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Nokia siegt vor Gericht gegen HTC.
Nokia siegt vor Gericht gegen HTC. (Bild: Sari Gustafsson/AFP/Getty Images)

Das finnische Unternehmen Nokia hat in einem Patentrechtsverfahren vor dem Landgericht München gegen den taiwanischen Smartphone-Hersteller gewonnen. Der Richter Matthias Zigann habe es als erwiesen angesehen, dass HTC-Smartphones ohne Erlaubnis das europäische Patent mit der Nummer EP1148681 einsetzen, das im Besitz von Nokia ist, berichtet der Prozessbeobachter Florian Müller. Das Patent beschreibt die Übertragung von Daten zwischen zwei Geräten per Bluetooth oder NFC, um etwa URLs zwischen zwei Geräten zu übertragen.

Berufung ist wahrscheinlich

HTC kann gegen die Entscheidung in Berufung gehen und wird dies voraussichtlich auch tun. Allerdings werde das nur etwas bringen, wenn HTC das Berufungsgericht schnell davon überzeugen könne, dass eine Berufung auch Aussicht auf Erfolg hat, meint Müller. Ansonsten kann Nokia ein Verkaufsverbot für alle am deutschen Markt befindlichen HTC-Smartphones erwirken. Nokia müsste dafür eine Sicherheit von 400 Millionen Euro hinterlegen.

Diese Sicherheitszahlung ist für den Fall eines etwaigen Schadensersatzes von HTC gegenüber Nokia. Denn HTC hätte Anspruch auf Schadensersatz, falls sich ein höheres Gericht anders entscheidet und zu der Auffassung gelangt, dass die HTC-Smartphones nicht gegen das Nokia-Patent verstoßen.

Falls HTC nicht in Berufung geht, dürfte der Hersteller seine Smartphones erst wieder verkaufen, wenn sie nicht mehr gegen das Nokia-Patent verstoßen. Ob es technisch möglich ist, die Datenübertragung per Bluetooth oder NFC zu erlauben, ohne das zu tun, ist unklar.

Laut Müller handelt es sich bei dem Nokia-Patent nicht um ein standardrelevantes Patent, es muss somit nicht zu FRAND-Bedingungen lizenziert werden.

Andere Hersteller wären wohl auch betroffen

Falls es technisch nicht ohne weiteres möglich ist, die Datenübertragung per Bluetooth oder NFC durchzuführen, ohne dabei gegen das Nokia-Patent zu verstoßen, könnte Nokia auch andere Smartphone-Hersteller verklagen. Denn das prinzipielle Verfahren wird von vielen anderen Smartphones am Markt angeboten.

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Private Paula 02. Jan 2014

Nehmen wir einmal an, Du wuerdest ein Smartphone entwickeln, und nehmen wir einmal an...

Quantium40 02. Jan 2014

URLs sind nicht anderes als Daten. URLs wurden schon vor 2001 zwischen Endgeräten...

JulesCain 02. Jan 2014

Leider nein. Rechtlich gesehen theoretisch ja, praktisch aber nein :) Es gewinnt...

Surry 01. Jan 2014

Aber um das Systen abzuschaffen werden manche Leute Macht und Geld verlieren. Also bleibt...



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