Zum Hauptinhalt Zur Navigation

NIS-2-Umsetzung: BSI schaltet Meldeportal auf Amazon-Servern frei

Fast 30.000 Firmen und Behörden der kritischen Infrastruktur müssen sich beim BSI registrieren. Das Portal läuft auf Clouddiensten von AWS .
/ Friedhelm Greis
5 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen sich beim neuen BSI-Portal anmelden. (Bild: Ina Fassbender/Getty Images)
Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen sich beim neuen BSI-Portal anmelden. Bild: Ina Fassbender/Getty Images

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein Meldeportal für Betreiber kritischer Infrastrukturen freigeschaltet. Über die Seite Portal.bsi.bund.de/(öffnet im neuen Fenster) können Firmen und Behörden künftig erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Damit setzt das BSI die Vorgaben der europäischen NIS-2-Richtlinie um .

Der Mitteilung des BSI zufolge(öffnet im neuen Fenster) müssen sich die rund 29.500 Firmen und Behörden zunächst beim digitalen Dienst Mein Unternehmenskonto (MUK)(öffnet im neuen Fenster) anmelden. Anschließend soll eine Registrierung über das neue Portal erfolgen.

Schwachstellen und Sicherheitslücken können dem BSI über das Portal aber auch anonym und ohne Registrierung gemeldet werden.

BSI-Chefin verteidigt Nutzung von AWS

Das BSI-Portal basiert demnach "auf einer Cloudinfrastruktur von Amazon Web Services und wird sukzessiv zu einer Informations- und Austauschplattform mit Echtzeitdaten und aktuellen Analysen für schnelle Reaktionsmöglichkeiten ausgebaut" . Dadurch könnten Cybergefahren erkannt werden, bevor sie Schaden anrichteten.

BSI-Chefin Claudia Plattner sagte zum Start des Portals, dass dieses als One-Stop-Shop konzipiert geworden sei. "Es wird kontinuierlich und im Austausch mit den Nutzenden weiterentwickelt. Das BSI-Portal wird den sicheren und zielgerichteten Austausch relevanter Cybersicherheitsinformationen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern."

Die Entscheidung, den Dienst bei AWS zu hosten, hält sie für unproblematisch. "AWS bietet hierfür eine passende Infrastruktur mit Sicherheitseigenschaften nach dem Stand der Technik, auf die wir aufgesetzt haben" , sagte die BSI-Präsidentin auf Nachfrage von Heise(öffnet im neuen Fenster) .

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz trat am 6. Dezember 2025 in Kraft. "Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind und dabei gesetzlich festgelegte Schwellenwerte mit Blick auf Mitarbeiter, Umsatz und Bilanz überschreiten, fallen künftig unter die neuen Kategorien 'wichtige Einrichtungen' und 'besonders wichtige Einrichtungen'" , teilte das BSI anlässlich des Termins mit(öffnet im neuen Fenster) . Die betroffenen Firmen müssen demnach drei zentralen Pflichten nachkommen: "Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich als NIS-2-Unternehmen zu registrieren, dem BSI erhebliche Sicherheitsvorfälle zu melden und Risikomanagementmaßnahmen zu implementieren und diese zu dokumentieren."


Relevante Themen