Nintendo DS: Europäischer Gerichtshof muss über Slot-1-Karten entscheiden
Der Rechtsstreit zwischen Nintendo und einem Händler von Slot-1-Karten vor dem Bundesgerichtshof endet vorerst ohne Ergebnis. Der Europäische Gerichtshof soll einen Aspekt aus dem Verfahren grundsätzlich klären.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten, wenn sowohl Computerprogramme als auch urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik mit Hilfe eines eigentlich proprietären Datenträgers auf ein Handheld gelangen können? Die Beantwortung dieser Frage überlässt der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof und setzt sein eigenes Verfahren ohne abschließendes Urteil aus.
Konkret geht es in dem Rechtsstreit um die sogenannten Slot-1-Karten (in der Szene auch R4 genannt) für das Nintendo DS, mit denen das Dortmunder Unternehmen SR-Tronic Handel betrieben hatte, bis es von Nintendo gestoppt wurde. Mit diesen Karten ist es möglich, Homebrew-Software von Drittanbietern - also nicht von Nintendo - auszuführen.
Nach Darstellung von SR-Tronic gab es bereits vor dem Verkauf der Karten eine Szene, in der alternative Software entwickelt wurde, die es ermöglichte, ein Nintendo DS etwa als MP3-Player oder für Twitter und Facebook zu nutzen. Also alles Funktionen, die Nintendo damals selbst nicht angeboten hatte.
Die Slot-1-Karten werden aber auch dafür genutzt, Schwarzkopien von Nintendo-Spielen auf die Micro-SD-Karte des DS zu laden, um diese dann mit dem Handheld zu verwenden. "Insoweit konnte die Slot-1-Karte legal und illegal durch die Verbraucher genutzt werden, so wie es im Übrigen auch möglich ist, CD- und DVD-Brenner legal und illegal zu nutzen", so SR-Tronic im Sommer 2012. Welche rechtlichen Auswirkungen diese beiden grundsätzlich unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten haben, muss nun der Europäische Gerichtshof klären.
In einem ersten Verfahren hatte sich Nintendo im Sommer 2012 vor dem Landgericht München durchgesetzt; SR-Tronic wurde damals zur Zahlung von einer Million Euro Schadensersatz verurteilt.
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Kunststück, Sachen können keine Straftaten begehen, das können nur juristische Personen. *g*
Wow. 1. Du gehst davon aus, daß die Stellungnahme der Richter unverständlich und...
Die Straftat begeht der User und damit besteht nicht das Recht etwas zu verbieten, was...
Das Problem ist die allgemeine Bedeutung. Hier geht es immerhin um einen Zulieferbetrieb...