Niedersachsen: Künstliche Intelligenz soll Gewalt im Gefängnis verhindern
In Niedersachen erlaubt eine Gesetzesnovelle den Einsatz von KI, um Gefangene vor Gewalt und Suiziden zu schützen. Das Pilotprojekt kostet fast eine Millionen Euro.

Ein Forschungsprojekt in Niedersachsen soll herausfinden, welchen Nutzen künstliche Intelligenz (KI) bei der Suizid- und Gewaltprävention in Gefängnissen haben kann. Eine dafür notwendige Gesetzesnovelle des Landes-Vollzugsgesetzes wurde am Dienstag (17. Mai) im Landtag beraten und angenommen, wie der Landtag Golem.de mitteilte. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Das Projekt könnte den dauerhaften Einsatz von KI im Justizvollzug ermöglichen. Der Test findet in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg statt, wie die dpa meldet.
Bei der Gewaltprävention wird laut Ministerium bereits auf Videoüberwachung gesetzt, etwa in den Fluren oder Höfen der Gefängnisse. Diese Aufnahmen laufen in den Sicherheitszentralen der Justizvollzugsanstalten zusammen - eine gleichzeitige Überwachung aller Kamerabilder sei aufgrund der hohen Anzahl nicht möglich, heißt es. Auffälligkeiten könnten von der künstlichen Intelligenz erkannt werden und zu einer Aufschaltung, einer Art Hinweis, führen. Die KI könnte damit die JVA-Beschäftigten unterstützen.
KI für Überwachung der Sicherungsmaßnahmen
Wenn gegen Gefangene besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet würden - etwa bei Suizidgefahr - könnte eine KI hier zusätzliche Sicherheit bringen. In diesem Jahr haben bislang zwei Menschen Suizid in niedersächsischen Gefängnissen begangen. In den Jahren von 2017 bis 2021 beläuft sich die Gesamtsumme auf 27 Suizide. "Im Moment sind in Niedersachsen rund 4.400 Menschen inhaftiert", teilte ein Sprecher des Justizministeriums Golem.de mit.
Die Forschungsdauer ist auf drei Jahre angesetzt. Der Zuschlag für die Ausschreibung zu dem Projekt wurde bereits Ende März "an die Bietergemeinschaft FZI Forschungszentrum Informatik (FZI) und Vomatec Innovations erteilt", wie das Justizministerium in Hannover auf Anfrage von Golem.de mitteilte. Die Erforschung kostet laut Ministerium pro Jahr "ca. 300.000 Euro netto" und habe bereits begonnen. Wenn die Untersuchungen erfolgreich seien, dürfe die Technik auf Grundlage der neuen Gesetzesfassung auch angewendet werden.
Der Autor meint:
In Nordrhein-Westfalen gab es bereits 2019 ähnliche Versuche mit KI, doch die Ergebnisse sind bisher nicht auffindbar. Es ist anzuzweifeln, ob technische Lösungen für Probleme wie Suizide in Haft tatsächlich zielführend sind. Viel eher werden alle Gefangenen für einen fragwürdigen Versuch unter Generalverdacht gestellt.
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Das passiert doch sowieso schon dadurch, dass es die Videoueberwachung gibt. Hier wird...