NFC: Neuer Reisepass lässt sich per Handy auslesen

Passkontrolle per Smartphone: Die auf der Chipkarte gespeicherten Daten des neuen Reisepasses lassen sich künftig ohne stationäres Lesegerät abfragen.

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Die Card-Access-Number des neuen Reisepasses steht auf der ersten paginierten Seite.
Die Card-Access-Number des neuen Reisepasses steht auf der ersten paginierten Seite. (Bild: BMI)

Die deutschen Reisepässe lassen sich künftig auch über Mobilfunkgeräte auslesen. Die seit dem 1. März 2017 ausgegebenen neuen Pässe enthielten eine neue Chipkarte, die nicht nur über die sogenannte maschinenlesbare Zone (MRZ) ausgelesen werden könne, teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage von Golem.de mit und bestätigte damit einen Bericht von Heise.de. Dazu enthält der neue Reisepass ebenso wie bereits die Personalausweise eine sogenannte Card-Access-Number (CAN).

Künftig sind dafür die Lesegeräte, wie sie beispielsweise bei der Einreise an Flughäfen genutzt werden, nicht mehr erforderlich. Zuständige Beamte könnten die Daten mit Hilfe von mobilen Geräten oder Smartphones auslesen. Dazu benötigen sie jedoch die sechsstellige CAN. An den Abläufen an der Grenze ändert sich nach Angabe des Innenministeriums jedoch nichts. Der Chip könne wie bisher über die Informationen in der maschinenlesbaren Zone ausgelesen werden.

Sicherheitsmechanismen gegen unbefugtes Auslesen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte zum Auslesen der Pässe das sogenannte Golden Reader Tool entwickelt. Dieses nutzt die verschiedenen kryptrographischen Sicherheitsmechanismen wie Basic Access Control (BAC), Password Authenticated Connection Establishment (PACE) oder Extended Access Control (EAC). Damit soll unter anderem der unbefugte Zugriff auf die gespeicherten Daten verhindert werden. Laut BSI-Richtlinie TR-03116 müssen elektronische Reisepässe seit 2013 neben BAC das sicherere PACE-Verfahren unterstützen. Eine Smartphone-App für die Grenzbeamten müsste daher ebenfalls diese Mechanismen unterstützen.

Im Chip des Reisepasses werden wie bisher personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit gespeichert. Zudem enthält der Chip das Passfoto und zwei Fingerabdrücke. Das maschinelle Auslesen der Fingerabdrücke ist bislang nur den deutschen Behörden vorbehalten. Ausländische Staaten benötigten hierfür eine ausdrückliche Berechtigung, sagte ein Ministeriumssprecher. Eine entsprechende Berechtigung für das maschinelle Auslesen sei für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Vorbereitung.

Der neue Reisepass unterscheidet sich von seinem Vorgänger unter anderem durch eine neue Passkarte aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden. Die CAN befindet sich jedoch nicht auf der eigentlichen Passkarte, sondern auf deren Folgeseite eingedruckt.

Nachtrag vom 2. März 2017, 11:15 Uhr

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums können bisherige Reisepässe ebenfalls schon mit einem NFC-fähigen Smartphone ausgelesen werden. Allerdings erhalte man mit einer entsprechenden Anwendung nur die Daten angezeigt, die ohnehin mit bloßem Auge auf dem Pass zu erkennen seien. Zudem müsse man dafür bestimmte Reisepassdaten kennen oder den Pass aufklappen.

Das Auslesen der biometrischen Fingerabdrücke sei ausschließlich mit einer staatlichen Berechtigung möglich. Dazu sei die Kenntnis bestimmter Daten wie der CAN erforderlich. Die auf dem Chip des Personalausweises gespeicherten Daten lassen sich hingegen nicht mit Apps wie NFC TagInfo auslesen.

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Enter the Nexus 07. Mär 2017

Aha. Aluhut lässt grüßen :-D

/mecki78 03. Mär 2017

Du kannst mit der CAN laut BSI-TR-03127 folgende Felder auslesen: - DG1 (MRZ), - DG2...

Neuro-Chef 03. Mär 2017

So viele Mitwisser braucht's da garnicht. Hängt aber davon ab, wie genau die Daten...

George99 02. Mär 2017

Das ist in DE genauso. (Ich hatte es ganz oben ja auch erwähnt)



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