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NeutrinoHD: Abmahnungen bei GPL-GUI für Receiver

Der Distributor Axxaro hat sich die Markenrechte an NeutrinoHD, einem GPL-lizenzierten GUI für Digitalreceiver, ohne Wissen der freien Entwickler gesichert. Erste Abmahnungen an Onlinehändler wurden bereits erteilt.
/ Sebastian Grüner
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Axxaro möchte sich auch die Markenrechte an Neutrino sichern. (Bild: Tuxbox-Wiki)
Axxaro möchte sich auch die Markenrechte an Neutrino sichern. Bild: Tuxbox-Wiki

Das Unternehmen Axxaro(öffnet im neuen Fenster) vertreibt unter anderem Digitalreceiver mit der Oberfläche NeutrinoHD und hat sich Mitte 2011 die Markenrechte am Namen(öffnet im neuen Fenster) des GUI gesichert. Wie die Webseite Digitalfernsehen erfahren hat(öffnet im neuen Fenster), mahnt ein Anwalt andere Anbieter von Receivern mit der Oberfläche wegen Markenrechtsverletzungen ab – im Auftrag von Axxaro. NeutrinoHD(öffnet im neuen Fenster) ist eine vom Tuxbox-Projekt(öffnet im neuen Fenster) entwickelte GUI, die GPL-lizenziert ist. Die Eintragung der Marke und die Abmahnungen geschahen, ohne dass die freien Entwickler von Tuxbox davon wussten.

Die Oberfläche Neutrino(öffnet im neuen Fenster) wurde von Tuxbox ursprünglich für den Receiver DBox2(öffnet im neuen Fenster) entwickelt und läuft mittlerweile auch auf anderen Geräten. NeutrinoHD ist speziell für den Empfang von HDTV gedacht. Der portugiesische Vertrieb Azbox(öffnet im neuen Fenster) reagierte bereits auf die Abmahnungen und benannte die Oberfläche seiner Geräte kurzerhand um – in Aztrino.

Im Tuxbox-Forum(öffnet im neuen Fenster) zeigen sich die Entwickler und Nutzer von den Schritten Axxaros wenig begeistert. Einige fürchteten sogar, nun persönlich abgemahnt zu werden. Dem widerspricht das Unternehmen Axxaro in einer Stellungnahme gegenüber Heise-Online(öffnet im neuen Fenster). Axxaro sei lediglich daran gelegen, Drittanbieter davon abzuhalten, den Namen zu verwenden, ohne an der Entwicklung beteiligt gewesen zu sein.

Eine rechtliche Handhabe gegenüber Axxaro haben die Entwickler von Tuxbox wohl nicht. Zum einen sind die Lizenzrechte der GPL und das Markenrecht unabhängig voneinander zu betrachten, zum anderen ist die Widerspruchsfrist für die Eintragung der Marke NeutrinoHD bereits im November 2011 abgelaufen. Da sich Axxaro Ende vergangenen Jahres auch die Markenrechte an dem Namen Neutrino(öffnet im neuen Fenster) gesichert hat, überlegen die Entwickler von Tuxbox(öffnet im neuen Fenster) derzeit, ob und wie eventuell dagegen vorgegangen werden kann. Die Widerspruchsfrist im Fall Neutrino gilt noch bis Ende Mai 2012.


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