Die Bilder können technisch nicht zurückverwandelt werden
Für einen Menschen ist nicht zu erkennen, welchen Inhalt die Bilder ursprünglich hatten. Ebenso wichtig: Sie können auch technisch nicht zurückverwandelt werden. "Nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik ist das nicht gegeben" , sagte Dominik Brodowski, Juniorprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht von der Universität des Saarlandes, einer der juristischen Experten im Team. Und auch Sabine Bendiek betonte: Sicherheit gebe es bei der technologischen Entwicklung zwar nie, aber die Experten von Microsoft hätten alles versucht, das ursprüngliche Material wiederherzustellen und es sei ihnen nicht gelungen.
Seit April 2017 war das interdisziplinäre Team mit dem Vorhaben befasst. In den vergangenen drei Monaten wurde das Verfahren immer wieder mit verschiedenen Bildern getestet - bisher wurde aber nur mit unverfänglichem Material gearbeitet. Man könne sich das vorstellen, so Biesenbach, als hätten die Entwickler immer wieder versucht, mit dem entfremdeten Material Hunde und Katzen zu unterscheiden.
Die Technologie ist nach Ansicht der Experten nun so weit, dass sie nicht nur bereits polizeibekanntes Material wiedererkennt, sondern auch neue pornografische Inhalte identifizieren kann. Künftig könnten nach den Vorstellungen von Justizminister Biesenbach und den beteiligten Experten beschlagnahmte Bilder und Videodateien in eine Cloud hochgeladen und systematisch durchsucht werden. Die künstliche Intelligenz würde den Ermittlern zuarbeiten, sagte Bendiek.
Am Ende eines weiteren Testlaufs bis voraussichtlich Ende des Jahres soll die Trefferquote der Algorithmen bei deutlich über 90 Prozent liegen. Dann könnte es zwar noch sein, dass die Ermittler unter 100 Bildern zwei, drei Strandfotos anschauen müssen, ihre Arbeit würde aber viel effizienter als bisher. Zeigt sich das Projekt erfolgreich, könne es Staatsanwaltschaften und Polizei in NRW und überall da helfen, wo Kinderpornografie verfolgt wird. Vor der Datenmenge wollen die Experten nicht mehr kapitulieren müssen.
Wird die Technologie bald flächendeckend von den großen Plattformen angewendet und zum Scannen des Internets verwendet? Solchen Vorstellungen erteilten die beteiligten Juristen vorerst eine Absage. Die rechtlichen Fragen dazu müssten auf europäischer Ebene geklärt werden.
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KI: Ein Ermittler müsste Tausende Jahre Kinderpornos sichten |
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Wie das technisch laufen soll, dass Algorythmen quasi die Bilder erkennen können...
das klingt schon ein bisschen an den haaren herbeigezogen, merkste auch, oder?
Na großartig, das Forum blockiert die Wikipedia-Links wegen der darin enthaltenen Worte...
Ich nehme an, dass du mit den tausenden Terabyte die, auf KiPo-Material zu...
Bei den meisten Kapitalverbrechen ist es so, dass es den Opfern nichts bringt. Hören wir...