Weitreichende Folgen für Datenzugriff
Für EU-Bürger könnte der Cloud-Act in Verbindung mit einer Regierungsvereinbarung zweierlei bedeuten: Zum einen erhielten Ermittler aus beliebigen EU-Staaten Zugriff auf Daten aller großen IT-Konzerne wie Google, Facebook, Apple, Microsoft oder Amazon in den USA. Zum anderen hätten künftig auch US-Ermittler Zugang zu allen gespeicherten Daten in Europa, unabhängig davon, ob es sich um US-Firmen oder europäische Anbieter handelt.
Je nach dem, mit welchem Land die USA darüber hinaus eine solche Vereinbarung abschließen, könnten die Daten von EU-Bürgern ebenfalls abgegriffen werden. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein EU-Bürger in dem betreffenden Land einer Straftat verdächtigt wird, seine Daten aber in den USA gespeichert sind.
Widerstand im EU-Parlament zu erwarten
Die Bürgerrechtsorganisation EFF störte sich daran, dass der Cloud-Act Ende März ohne jegliche parlamentarische Anhörung zusammen mit dem Haushaltsgesetz vom Kongress verabschiedet wurde. Das war sogar noch dreister als das Vorgehen der großen Koalition beim großflächigen Einsatz des Staatstrojaners im vergangenen Jahr.
Ein solches Vorgehen ist zumindest im Europaparlament nicht vorstellbar. Die Europaabgeordneten haben in der Vergangenheit einseitige Zugriffe auf ausländische Daten ohne Mitsprache der dortigen Behörden eher abgelehnt. So äußerte das Parlament in einer Resolution vom 3. Oktober 2017 zu Cybercrime "starke Bedenken" gegen Pläne für einen "ungehinderten Fernzugriff von Strafverfolgungsbehörden auf Server und Computersysteme in anderen Gerichtsbarkeiten".
Albrecht: Angriff auf Prinzip der Rechtshilfe
In seltener Einmütigkeit hatten die Abgeordneten verschiedener Fraktionen im Microsoft-Fall Partei für den US-Konzern ergriffen und in einem sogenannten Amicus-Brief vor den Folgen eines internationalen Durchsuchungsbeschlusses gewarnt. Damit würden Bestimmungen einer Reihe internationaler Vereinbarungen über den Haufen geworfen, die Verletzung von Grundrechten der EU-Bürger gutgeheißen und Microsoft zum Verstoß gegen seine Verpflichtungen gemäß EU-Recht verdonnert, hieß es im Januar 2018.
Der Datenschutzexperte der Grünen, Jan-Philipp Albrecht, warnt vor den Folgen von Cloud Act und den europäischen Plänen zu elektronischen Beweismitteln. "Das ist ein direkter Angriff auf das Prinzip der gegenseitigen Rechtshilfe zwischen den Staaten, bei dem hoheitliche Akte immer von den Behörden des jeweiligen Landes nach den dortigen Gesetzen erfolgen. Wer von diesem Prinzip abrückt, eröffnet auch den Behörden aus China, Russland oder der Türkei den ungehinderten Datenzugriff und unterwandert damit rechtstaatliche Garantien", sagte Albrecht auf Anfrage von Golem.de.
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Grenzenloser Datenzugriff: Was der Cloud-Act für EU-Bürger bedeutet | EuGH könnte Abkommen kippen |
Ich frage mich was das für Azure in Irland bedeutet - eigentlich ist das für die...
Alle 10 Jahre? Mittlerweile eher alle 10 Tage.
Genausowenig geht es jemanden etwas an, was ich mit meinem Geld mache. Leider ist es aber...
das problem ist, dass "kriminell" von gesetzen definiert wird. und wenn man sich die...
https://www.golem.de/news/bundescloud-bundesverwaltung-setzt-auf-nextcloud-1804-133892.html