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Neues Heizungsgesetz: Reiche erlaubt alles, was irgendwie warm macht

Das Wirtschaftsministerium unter Ministerin Reiche hat den Entwurf für das neue Heizungsgesetz vorgelegt. Die Biotreppe endet schon 2040.
/ Friedhelm Greis und dpa
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Wärmepumpenproduktion bei Vaillant in Remscheid (Bild: Ina Fassbender/Getty Images)
Wärmepumpenproduktion bei Vaillant in Remscheid Bild: Ina Fassbender/Getty Images

Bei Gas- und Ölheizungen soll bis 2040 die Nutzung von mindestens 60 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischer Treibstoff vorgeschrieben werden. Dies geht aus dem Entwurf zur Reform des sogenannten Heizungsgesetzes aus dem Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hervor.

Weitere Vorgaben der sogenannten Biotreppe für die Zeit nach 2040 enthält der Entwurf nicht. Kritiker fürchten deshalb um die deutschen Klimaschutzziele.

Die Koalition will mit dem sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz das Heizungsgesetz der Ampelkoalition ersetzen. Hauptpunkt ist die Abkehr von der Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen.

Damit hätten neue Gas- und Ölheizungen keine Chance mehr – doch die Klausel soll gekippt werden. Um dennoch den Übergang zum klimafreundlichen Heizen zu schaffen, soll ein wachsender Anteil der Brennstoffe nicht mehr fossil sein, sondern aus nachwachsenden beziehungsweise klimaneutral erzeugten Rohstoffen kommen.

Neun Optionen für Heizungsarten

Der Gesetzentwurf nennt nach Angaben des Journalisten Malte Kreutzfeld(öffnet im neuen Fenster) neun Optionen für den Ersatz einer Heizungsanlage:

  1. eine Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird,
  2. eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe,
  3. eine solarthermische Anlage,
  4. eine Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate,
  5. eine Wärmepumpen-Hybridheizung bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung,
  6. eine Solarthermie-Hybridheizung bestehend aus einer solarthermischen Anlage in Kombination mit Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung,
  7. eine Stromdirektheizung,
  8. eine Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz oder
  9. eine andere innovative Heizungslösung.

Gestrichen werden soll der bisherige Paragraf 72 des Gebäudeenergiegesetzes(öffnet im neuen Fenster) (GEG). Dieser schreibt vor, dass bestimmte Heizkessel mit mehr als 30 Jahren Betriebsdauer nicht mehr genutzt werden dürfen. Zudem entfällt damit das Verbot, Heizkessel nach 2045 noch mit fossilen Brennstoffen zu betreiben.

Über die Eckpunkte der Regelung einigte sich die Koalition bereits im Februar 2026. Die Klimaschutzziele sollten mit einer "Bioquote" bei den Brennstoffen erreicht werden.

Neu im Referentenentwurf sind die genauen Stufen der sogenannten Biotreppe: Von Januar 2029 an sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, von Januar 2030 an mindestens 15 Prozent, von Januar 2035 an mindestens 30 Prozent und von Januar 2040 an mindestens 60 Prozent. Damit enden die Stufen.

Grüne: "Eine ganz dumme Idee"

Deutschland hat sich jedoch das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre entweichen dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden – zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids.

Die Grünen kritisieren deshalb den Referentenentwurf. "Das Gesetz kippt das Verbot fossiler Brennstoffe ab dem 1. Januar 2045 – und untergräbt damit das Klimaziel 2045", sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner der Nachrichtenagentur dpa und fügte hinzu: "Ohne ein klares Aus für Öl und Gas in Heizungen sind die Klimaziele unerreichbar und wir bleiben abhängig von fossilen Energien – eine ganz dumme Idee."

In der vergangenen Woche war bereits bekannt geworden, dass Mieter vor stark steigenden Heizkosten geschützt werden sollen. Die Mehrkosten für die geplante Beimischung von erneuerbaren Heizstoffen und für die CO2-Abgabe sollen zwischen Vermietern und Mietern geteilt werden. Eine Härtefallregelung soll in dem Entwurf jedoch nicht enthalten sein.


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