BND will 'ganz, ganz viel Geld haben'

Zu guter Letzt kritisiert Landefeld, dass sich die Abhöranordnungen nach den verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, wie BND-, G10-Gesetz oder TKÜV, gar nicht unterscheiden ließen. Ein Backbone werde nicht dreimal angezapft, nur weil es dafür drei verschiedene Anordnungen gäbe. Die Bewertung erfolge dann bei den Diensten. Rein technisch erlaube die beschriebene Vorgehensweise eine "noch nie dagewesene Kombination aus strategischer Überwachung mit einer zielgerichteten, auf Einzelpersonen anwendbaren Überwachung, ohne dass es dafür irgendeine Kontrolle gibt". Die Kontrolle werde in einem "Zuständigkeitswirrwarr" untergehen. Eine einmal geschaltete Ausleitung werde sicher nicht abgeschaltet, "weil irgendeine Anordnung trifft ja immer". Zusammenfassend kommt Landefeld zu dem Schluss: "Die NSA würde sich freuen, wenn sie so eine Gesetzesgrundlage hätte."

Kritik an den Plänen äußerte auch Sven Lüders von der Humanistischen Union sowie der IT-Rechtler Ulf Buermeyer. Nach Meinung Lüders verfügen die neu eingesetzten Kontrolleure, das sogenannte Unabhängige Gremium, über sehr wenige Prüfmöglichkeiten. Die Abhörgründe seien so weit gefasst worden, dass sich letztlich jede Maßnahme rechtfertigen lasse. "Da passt im Grunde fast alles", sagte Lüders. Bei Abhörmaßnahmen für außereuropäische Kommunikation könne sie höchstens prüfen, ob die Kommunikationsnetze richtig und der Provider richtig benannt seien. Dafür brauche es wohl keine Richter vom Bundesgerichtshof (BGH), sagte Lüders. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Prüfung erst drei Monate nach der Anordnung erfolgen soll.

Hahn: BND plant noch mehr Überwachung

Für Buermeyer folgt aus dem neuen Gesetz, dass dem BND künftig der gesamte Internetverkehr zum Abhören zur Verfügung steht. Der Umfang hänge letztlich nur vom Budget ab. Es stelle sich aber die Frage, ob die Vorteile dieser "monströsen Überwachungsmöglichkeiten" überhaupt die Eingriffe rechtfertigten. Von seiner Aufgabenbeschreibung her sei der BND schließlich nur eine Art Google für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). "Wollen wir diese nicht auf Verdachtsmomente gestützte Pauschalüberwachung des gesamten Datenverkehrs?", müsse daher gefragt werden. Zielgerichtetes Abhören sei möglicherweise sinnvoller und effektiver.

In welchem Umfang der BND tatsächlich den Datenverkehr überwachen wird, dürfte in der Tat auch vom Budget abhängen. Im Gesetzentwurf ist davon die Rede, dass die Einrichtung einer Überwachungsmaßnahme bei einem Telekommunikationsanbieter durchschnittlich 2,5 Millionen Euro kostet. Der Betrieb koste dann jährlich weitere 250.000 Euro. Doch der BND hat offenbar Pläne, die Ausgaben für solche Überwachungsmaßnahmen weiter zu erhöhen. Das berichtete der Geheimdienstexperte der Linke-Fraktion, André Hahn, ganz allgemein aus einem Treffen mit dem neuen BND-Chef Bruno Kahl. "Nur so viel kann ich sagen, dass es ganz, ganz viele Pläne gibt beim BND, auch was technische Seiten angeht, wie man die Überwachung noch deutlich ausweiten und verbessern kann. Und dafür will man in den nächsten Jahren ganz, ganz viel Geld haben." Um so wichtiger sei es, im geplanten Gesetz Grenzen einzuführen, die im Moment noch fehlten.

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