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Was die Schufa von der Neuerung hat und welche Rechte Verbraucher haben

Im neuen Schufa-Account haben Nutzer daher auch die Möglichkeit, Daten zu melden, die bislang nicht erfasst wurden, etwa ein noch unbekanntes Girokonto. Solche Korrekturen sind wiederum nützlich für die Schufa – schließlich verdient die Auskunftei Geld damit, möglichst genaue und korrekte Daten in ihren Score einzubeziehen. Je mehr Menschen sich also für den neuen Schufa-Account anmelden und ihre Daten pflegen, desto besser ist das auch für die Auskunftei.

Welche Rechte Verbraucher haben

Weiterhin können negative Bewertungen auch auf falschen oder zumindest strittigen Informationen basieren, etwa wenn Inkassobüros der Schufa Zahlungsstörungen melden oder Abfragen vornehmen, obwohl die zugrunde liegende Forderung nicht berechtigt sind.

Die Korrektur solcher Fehler war in der Vergangenheit oft langwierig. Daher raten die Verbraucherschützer zu einer regelmäßigen Überprüfung der gespeicherten Daten. Dazu braucht es nicht unbedingt den neuen Schufa-Account, die kostenfreie DSGVO-Auskunft bei der Schufa reicht aus. Die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO kann man weiterhin online beantragen(öffnet im neuen Fenster) .

Aber Vorsicht: Im Netz gibt es auch Anbieter, die für diese eigentlich kostenlose Auskunft Gebühren kassieren. Entdecken Verbraucher falsche oder unzulässig gespeicherte Daten, müssen Auskunfteien diese kostenlos berichtigen, löschen oder die Verarbeitung einschränken.

Zahlungsstörungen dürfen ohnehin nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gemeldet werden, etwa wenn es sich um nicht bestrittene Forderungen handelt, mindestens zwei schriftliche Mahnungen erfolgt sind, und die erste Mahnung mindestens vier Wochen alt ist.

Um Daten korrigieren zu lassen, reicht laut Verbraucherzentrale NRW ein formloses Schreiben mit einer Auflistung, welche Daten unrichtig sind, und zwar nicht nur an die Auskunftei, sondern auch an das Unternehmen, das die Daten übermittelt hat.

Unternehmen müssen auch Auskunft darüber geben, warum ein Vertragsschluss verwehrt oder nur zu schlechteren Konditionen angeboten wurde. War dafür ein Scoring ausschlaggebend, können Kunden genaue Informationen darüber anfordern.

Ulrike Barth ist Journalistin aus Köln und schreibt über Geldanlage, Fintechs, Kryptowährungen und Verbraucherschutzthemen.

Dieser Artikel erscheint bei Golem Plus, weil...
... er den neuen Score der Schufa nicht nur erklärt, sondern auch zeigt, wie sich alltägliche Entscheidungen – etwa Kontowechsel, Kreditkarten oder Umzüge – künftig auf die eigene Bonität auswirken können. Er ordnet die Reform zudem aus Verbraucherschutzsicht kritisch ein, erläutert, welche Faktoren weiterhin unfair sein können, und welche Rechte Verbraucher haben, um fehlerhafte Daten oder schlechte Bewertungen anzufechten.


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