Neuer Gesetzentwurf: Leistungsschutzrecht zielt nur noch auf Google ab

Es ist ein einziger Satz, der aus dem Leistungsschutzrecht(öffnet im neuen Fenster) faktisch ein Google-Gesetz machen würde: "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen, soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt." So steht es in einem neuen Referentenentwurf für ein Leistungsschutzrecht aus dem Bundesjustizministerium, der Zeit Online vorliegt.
Mit dem Leistungsschutzrecht, das durch Änderungen in Paragraf 87 des Urheberrechtsgesetzes eingeführt werden soll, will die Bundesregierung den Verlagen die Möglichkeit geben, ihre Presseerzeugnisse im Internet zu schützen. Hintergrund ist, dass Verlage wie der Axel-Springer-Verlag(öffnet im neuen Fenster) der Meinung sind, Google würde an der Auflistung von Presseartikeln Geld durch Werbung verdienen und müsste diejenigen finanziell beteiligen, die solche Inhalte produzieren.
Christoph Keese von der Axel Springer AG, der auch Sprecher des Arbeitskreises Leistungsschutzrecht der Verleger-Verbände ist, geht der neue Entwurf nicht weit genug. Bei Twitter schrieb er, die "Anwendung nur auf Suchmaschinen geht gar nicht." Das Leistungsschutzrecht könne "nicht auf Suchmaschinen begrenzt sein und allen Aggregatoren sowie anderen Kopisten" einen " Freifahrtschein ausstellen(öffnet im neuen Fenster) ". Das würde den Journalismus auszehren.
Ein früherer, heftig kritisierter Entwurf, der von dem auf Urheberrechtsfragen spezialisierten Portal irights.info(öffnet im neuen Fenster) ins Netz gestellt worden war, hatte das Leistungsschutzrecht noch weiter gefasst: "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nicht gewerbliche Zwecke" , hieß es an der entsprechenden Stelle.
Diese Formulierung und die Begründung im Entwurfstext hatten vor allem Blogger alarmiert. Denn schon wer auf seinem Blog Werbebanner einbindet(öffnet im neuen Fenster) oder einen Flattr-Button für Mikrospenden, galt demnach nicht mehr als rein privater, sondern als gewerblicher Blogger. Er hätte den Verlagen möglicherweise Geld zahlen müssen, um kurze Auszüge aus Presseartikeln zitieren oder einbinden zu dürfen.
In der Begründung zum neuen Entwurf heißt es dagegen nun: "Erforderlich ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen. Denn das Geschäftsmodell der Anbieter von Suchmaschinen ist in besonderer Weise darauf ausgerichtet, für die eigene Wertschöpfung auf die verlegerische Leistung zuzugreifen." Blogger, Rechtsanwaltskanzleien oder andere Unternehmen, die Presseartikel zum Beispiel für die Eigenwerbung verlinken, wären also nicht betroffen.
"Suchmaschinen" ist hierzulande fast gleichbedeutend mit Google. Denn Google hat in Deutschland – je nach Messung – einen Marktanteil zwischen 91(öffnet im neuen Fenster) und 96 Prozent(öffnet im neuen Fenster) . Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei, ist deshalb der Meinung(öffnet im neuen Fenster) , das Leistungsschutzrecht wäre nach diesem Entwurf ein "Einzelfallgesetz, was per Grundgesetz schlichtweg verboten ist(öffnet im neuen Fenster) " .
Betroffen ist auch die normale Google-Suche
Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Grünen, hält den Entwurf für unsinnig und kontraproduktiv(öffnet im neuen Fenster) : "Mit dem Leistungsschutzrecht schießen sich die Presseverlage selbst ins Knie: Denn große News-Aggregatoren wie Google können die Verlagsseiten kurzerhand aus ihrem Angebot herausnehmen."
Der Blogger und Strafverteidiger Udo Vetter sieht das ähnlich(öffnet im neuen Fenster) : Er hält es für möglich, dass Google seinen News-Dienst in Deutschland komplett einstellt oder die Artikel deutscher Verlage nicht mehr berücksichtigt.
Dabei geht es keineswegs nur um Google News, sondern auch um die normale Websuche. Auch dort verlinkt Google auf Presseartikel. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler schreibt deshalb(öffnet im neuen Fenster) : "Mal sehen, wie lange Springer & Co. Spaß daran haben werden, dass Google sie nicht nur aus Google News aussperrt, sondern auch in der gewöhnlichen Suchmaschinenfunktion blockt."
Ob Google das tun würde, ist unklar. Das Unternehmen will sich am Montagnachmittag zum Gesetzentwurf äußern. Klar ist nur: Verlage, die nicht bei Google gelistet werden wollen, können dies schon lange selbst unterbinden – durch einen einfachen Eintrag im Quelltext ihrer Website. Sie bekämen dadurch allerdings auch weniger Aufmerksamkeit und damit weniger Nutzer auf ihren Seiten – und damit letztlich weniger Werbeeinnahmen.



