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Neuer EU-Vorschlag: Bessere Klagemöglichkeiten statt Leistungsschutzrecht

Im Europäischen Parlament zeichnet sich eine Ablehnung des Leistungsschutzrechts ab. Die Verlage sollen stattdessen bessere Möglichkeiten bekommen, die Rechte ihrer Autoren durchzusetzen.
/ Friedhelm Greis
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Die EU-Abgeordnete Therese Comodini Cachia lehnt das Leistungsschutzrecht ab. (Bild: Europäisches Parlament)
Die EU-Abgeordnete Therese Comodini Cachia lehnt das Leistungsschutzrecht ab. Bild: Europäisches Parlament / CC-BY-SA 4.0

Im Streit über die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts deutet sich ein starker Widerstand im EU-Parlament an. Die Verhandlungsführerin des Parlaments, die maltesische Abgeordnete Therese Comodini Cachia, will den entsprechenden Artikel 11 der geplanten EU-Urheberrechtsrichtlinie(öffnet im neuen Fenster) komplett ersetzen. Das geht aus dem Entwurf ihres Berichts an den federführenden Rechtsausschuss hervor, der Golem.de vorliegt und von der Initiative Igel veröffentlicht wurde(öffnet im neuen Fenster). Comodini bestätigte auf Twitter (öffnet im neuen Fenster)ihre Pläne.

Der frühere EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hatte den Entwurf für die Richtlinie im vergangenen September vorgestellt. Demnach sollen Presseverlage auf europäischer Ebene 20 Jahre lang das ausschließliche Recht zur digitalen Nutzung ihrer Produkte erhalten. Anders als beim gescheiterten Leistungsschutzrecht in Deutschland soll dieses Recht für sämtliche Textausschnitte gelten und sogar die Offlinenutzung in Datenbanken umfassen.

Suchmaschinen wichtig für demokratische Gesellschaften

Doch das geht der EVP-Abgeordneten Comodini zu weit. Ihre Begründung: "Die Nutzung digitaler Technik, um das Auffinden von Nachrichten in veröffentlichten Pressepublikationen zu erleichtern, ist nicht notwendigerweise unverhältnismäßig gegen die finanziellen Interessen von Presseverlagen gerichtet, und in manchen Fällen erleichtern die Verlinkung oder die Verschlagwortungssysteme (wie Hyperlinks), dass Nutzer von Onlinemedien deren Inhalte finden."

Comodini will den Verlagen aber dennoch entgegenkommen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrem eigenen Namen die Rechte ihrer Autoren gerichtlich durchzusetzen. Comodini will damit die Rechte der Verlage stärken, "ohne andere Industrien zu zerstören". In diesem Zusammenhang sei zu bedenken, "dass die Vielfalt von Nachrichten und Meinungen sowie der breite Zugang zu diesen Nachrichten und Meinungen für eine öffentliche Debatte in demokratischen Gesellschaften wichtig ist". Auch das nicht-gewerbliche Teilen von Nachrichten und Meinungen sei in modernen demokratischen Gesellschaften wichtig.

Kritiker des Oettinger-Entwurfs, wie die Piratenpolitikerin Julia Reda, hatten vor den Auswirkungen der Pläne auf das Teilen von Nachrichten in sozialen Medien gewarnt.

Ablehnung im Parlament wahrscheinlich

Mit Comodini hat sich damit eine weitere Ausschussberichterstatterin gegen ein europäisches Leistungsschutzrecht ausgesprochen. Zuvor hatte die Berichterstatterin des Verbraucherausschusses, Catherine Stihler, die Pläne Oettingers abgelehnt. Sollten beide Ausschüsse den Änderungsvorschlägen zustimmen, dürfte das EU-Parlament in erster Lesung ebenfalls das Leistungsschutzrecht ablehnen.

Dann stellt sich die Frage, ob die Mitgliedstaaten und die Kommission im Trilog zumindest eine abgeschwächte Form durchsetzen können. Inwieweit der Wechsel von Oettinger ins Haushaltsressort dieses Vorgehen erschwert, ist unklar. Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, der für digitale Themen zuständig ist, steht einem Leistungsschutzrecht eher reserviert gegenüber.

Reda begrüßt Bericht

Ebenso wie Stihler lehnt auch Comodini die von Oettinger geforderte Pflicht von Inhalteplattformen wie Youtube ab, mit Hilfe von "wirksamen Inhaltserkennungstechniken" das Hochladen urheberrechtlich geschützten Materials zu verhindern. Allerdings sollen die Plattformen verpflichtet werden, "angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen" zu ergreifen, damit Vereinbarungen mit Rechteinhabern zur Nutzung ihrer Werke wirksam sind.

Reda begrüßte in einer Stellungnahme den Bericht Comodinis. "Seit heute ist klar: Das europäische Parlament wird Günther Oettinger die Unterstützung für seine Pläne zur Ausweitung des EU-Urheberrechts versagen. Er hat die Zuständigkeit für Digitales abgegeben, das Parlament entfernt nun die Altlasten seiner Amtszeit", sagte Reda. Es reiche jedoch nicht aus, nur die wichtigen Bedenken zu beseitigen. Auch Comodinis Vorschläge führten nicht zu einer wirklichen Harmonisierung des europäischen Urheberrechts. Überraschenderweise sei es der Kulturausschuss des Parlaments, der eine EU-weite Ausnahme für nutzergenerierte Inhalte und Remix gefordert habe. Dies würde die zeitgenössische Netzkultur auf rechtssicheren Boden stellen.

Zufrieden über den Bericht Comodinis zeigte sich auch die Grünen-Medienexpertin Tabea Rößner. "Damit haben nun auch die Konservativen den Plänen von Oettinger eine Abfuhr erteilt", sagte(öffnet im neuen Fenster) die Bundestagsabgeordnete. Die Bundesregierung sollte daher "den Kampf für dieses sinnlose Gesetz aufgeben und endlich einen Richtungswechsel einleiten".

Hinweis: Golem.de hat sich gemeinsam mit anderen europäischen Verlagen an die EU-Kommission gewandt und in einem offenen Brief vor der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts gewarnt.

Nachtrag vom 8. März 2017, 17:22 Uhr

Die deutschen Verlegerverbände zeigten sich in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) "verwundert, dass die Berichterstatterin sich gegen die bekannte Position ihrer Fraktion stelle."Damit werde das Ziel verfehlt, den Presseverlagen einen besseren Rechtsschutz gegenüber Aggregatoren und Suchmaschinen einzuräumen, teilten der BDZV und der VDZ am Mittwoch in Berlin mit. Ein Einschreiten "gegen die Ausbeutung der Leistungen der Presse durch kommerzielle Suchmaschinen und andere Aggregatoren bei der Nutzung kleiner Textausschnitte" bleibe damit unmöglich. Anders als von den Verbänden behauptet, ist die Position von Comodinis EVP-Fraktion zum Leistungsschutzrecht bislang nicht bekanntgewesen.


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