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Neuer Bußgeldkatalog: Falschparken vor Ladesäulen wird deutlich teurer

In einem zweiten Anlauf soll ein geänderter Bußgeldkatalog in Kraft treten. Höhere Bußgelder drohen auch auf Carsharing -Parkplätzen.
/ Friedhelm Greis
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Das Falschparken auf Parkplätzen für Elektroautos wird deutlich teurer. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Das Falschparken auf Parkplätzen für Elektroautos wird deutlich teurer. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die unberechtigte Nutzung von Parkplätzen für Elektroautos und Carsharing-Fahrzeuge soll künftig deutlich teurer werden. Das sieht der Entwurf einer neuen Bußgeldkatalog-Verordnung (PDF)(öffnet im neuen Fenster) vor, über den der Bundesrat am 8. Oktober 2021 abstimmen soll. Künftig soll das Falschparken an solchen Parkplätzen 55 Euro kosten. In Berlin werden dafür in der Regel 15 Euro verlangt . Die neue Regelung könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Der Bundesrat hatte bereits im Jahr 2019 einem neuen Bußgeldkatalog aus dem Hause von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt. Die Regelung(öffnet im neuen Fenster) war Ende April 2020 in Kraft getreten. Wegen eines juristischen Formfehlers waren die neuen Vorschriften jedoch für nichtig erachtet worden. Dies betraf unter anderem längere Fahrverbote beim Überschreiten von Tempolimits.

Scheuer blockierte Behebung des Formfehlers

Da Scheuer den Formfehler dazu nutzen wollte, die Fahrverbote wieder zu verkürzen(öffnet im neuen Fenster) , verzögerte sich die Einigung zwischen Bund und Ländern. Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), rechnet nun fest mit einer Zustimmung.

Die Bundesregierung begründet die höheren Bußgelder für Falschparker vor Ladesäulen damit, dass das Zuparken dieser Stellflächen dazu führe, "dass die gezielte Förderung der Elektromobilität oftmals ins Leere läuft" . Die zugeparkten Ladesäulen würden in den Apps der Mobildienstleister als frei ausgewiesen. "Ist der Stellplatz an der Ladeinfrastruktur dann durch ein nicht befugtes Fahrzeug belegt, muss der Nutzer des elektrisch betriebenen Fahrzeugs weiter nach einer freien Ladeinfrastruktur suchen und läuft Gefahr, sein Fahrzeug nicht rechtzeitig aufladen zu können und ggf. sogar liegen zu bleiben" , heißt es.

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Neu aufgenommen im Vergleich zur früheren Regelung wurde das höhere Bußgeld bei zuparkten Carsharing-Parkplätzen. Zur Begründung heißt es: "Eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Sanktionierung von Verstößen ist nicht gerechtfertigt."

Parkplätze vor Ladesäulen werden nicht nur von Verbrennern, sondern häufig auch von Elektroautos unberechtigt belegt. Das liegt unter anderem daran, dass die Parkdauer tagsüber auf wenige Stunden begrenzt sein kann. Die zulässige Nutzungsdauer wird jedoch häufig nicht eingehalten. Zudem lassen sich solche Flächen als kostenlose Parkplätze nutzen, wenn das Ladekabel zwar eingesteckt, der Ladevorgang aber nicht gestartet oder wieder unterbrochen wird.


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