Datenschutz vs. steuerrechtliche Vorteile
Auch in anderen Bereichen ist im Ausschuss die Tendenz zu erkennen, dass kleine Länder wie Luxemburg oder Malta steuerrechtliche Standortvorteile nicht durch eine zu strenge Datenschutzkontrolle zunichtemachen wollen. Da sie im Ausschuss gleich größerer Länder wie Frankreich und Deutschland über eine Stimme verfügen, können sie durchaus Entscheidungen für sich beeinflussen. Diese Situation im Sinne eines besseren Datenschutzes zu klären, bedarf viel Fingerspitzengefühl und Überzeugungskraft - zumal die österreichische Ausschussvorsitzende Andrea Jelinek kein Problem erkennen will. Hier wird Ulrich Kelber sein politisches Talent zur Geltung bringen können.
An den Bund-Länder-Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden darf das nicht scheitern. So ist zwar Hamburg für Facebook, Bayern für Microsoft und der Bund für den Telekommunikationsdienst Whatsapp zuständig. Doch am Ende müssen alle mit einer Stimme im Europäischen Datenschutzausschuss sprechen. Dort hat der Bund die Stimme, die Länder vertreten ihn in Absprache. Interessanterweise haben es die Bundesländer bisher nicht geschafft, den Ländervertreter überhaupt zu benennen.
Das Desinteresse, möglicherweise auch Unvermögen der Bundesländer, sich möglichst schnell auf einen Ländervertreter zu verständigen, weist auf ein größeres Thema hin: Die Unionsparteien von CDU/CSU arbeiten bereits seit ein paar Jahren daran, das Machtgefüge zwischen Bund und Länder zu verschieben: Geht es nach ihnen, sollte der Bundesdatenschutzbeauftragte die Zuständigkeit über die Unternehmen von den Ländern erhalten. In diesem Licht sind auch die massiven Stellenaufstockungen zu sehen, die Andrea Voßhoff erreicht hat - und die chronische Unterbesetzung der meisten Landesbehörden, die damit ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission riskieren.
Welchen politischen Einfluss wird Ulrich Kelber haben?
Je unfähiger sich die Länder bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zeigen, desto überzeugender wirken die Argumente für ihre Entmachtung. Dabei kamen in der Vergangenheit viele wichtige Entwicklungsimpulse wie "Privacy by Design" oder das Datenschutzaudit aus den Ländern. Auch die Entwicklung des SDM wird derzeit vor allem von den Ländern getragen. Wie sich Ulrich Kelber hier positionieren wird, ist unklar.
Unklar ist auch, ob er Einfluss auf das Auswahlverfahren für seinen Nachfolger nehmen wird. Er wurde von den Sozialdemokraten als Kandidat benannt und machte anschließend eine Runde in den Bundestagsfraktionen, um sich vorzustellen. Alternative Kandidaten gab es nicht. Datenschutzexperte Malte Engeler wies in einem Fachbeitrag darauf hin, dass nach Artikel 53 DSGVO die Wahl in einem "transparenten Verfahren" erfolgen müsse. Dass sei jedoch nicht der Fall, wenn keine öffentliche Stellenausschreibung mit Auswahl- und Ernennungsvorgaben stattfinde.
Da liegt die Annahme nahe, dass der Kandidat sich später möglicherweise an parteipolitische Vorgaben gebunden fühlt. Andere DSGVO-Kommentatoren hingegen sehen die Legitimation durch die Wahl in der öffentlichen Sitzung im Bundestag gegeben. Mit Blick auf den Europäischen Datenschutzausschuss würde jedoch ein transparentes Auswahlverfahren auch die Unabhängigkeit des Behördenleiters von der Politik stärken und dort eine fachlich orientierte Einigung erleichtern.
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kwt
Vielleicht nicht direkt Angst, aber man merkt schon dass die DSGVO etwas bringt. Mit der...
... von "den Großen" und dann ist das Thema auch schon wieder vergessen. Schon oft genug...