Neue VDE-Norm: Balkonkraftwerk mit Schuko-Stecker sorgt auch für Frust
Seit dem 1. Dezember 2025 ist die VDE-Norm für steckerfertige PV-Anlagen(öffnet im neuen Fenster) in Kraft. Sie sorgt dafür, dass Wechselrichter mit Schutzkontaktstecker als ein System genormt sind und zukünftig die Hersteller solcher genormten Geräte für den sicheren Betrieb verantwortlich sind.
Gleichzeitig haben es Mieter deutlich einfacher, die Nutzung eines solchen zugelassenen Gerätes durchzusetzen. Denn bisher hatten Vermieter noch diverse Möglichkeiten, ein Verbot mit dem Verweis auf die Sicherheit der Elektrik im Haus zu erwirken. Das wird nun deutlich schwieriger.
960 statt 2.000 Watt
Die Grenze von 960 Watt Spitzenleistung für die Solarmodule wird allerdings von vielen Seiten als problematisch beschrieben. Der Verein Balkonsolar e.V.(öffnet im neuen Fenster) verweist auf die sich daraus ergebenden Probleme und vor allem die verpassten Chancen, und auch der Wissenschaftler und Youtuber Andreas Schmitz(öffnet im neuen Fenster) geht in einem seiner Videos darauf ein.
Das liegt daran, dass die erlaubten Wechselrichter unabhängig von der angeschlossenen Solarleistung stets nur 800 Watt in das eigene Stromnetz einspeisen können. Die angeschlossenen Photovoltaikmodule haben darauf überhaupt keinen Einfluss.
Würde man aber 2.000 Watt, die Grenze der erlaubten Solarleistung für die Hausinstallation, anschließen, wäre auch bei schlechten Bedingungen oder zum Beispiel bei Ost-West-Ausrichtung eine Einspeisung mit annähernd 800 Watt denkbar. Aber genau das wird weiterhin nur über spezielle Anschlussvorrichtungen und bei Ausführung der Installation durch einen Elektriker möglich sein.
Sicherheit von Balkonkraftwerken wird nicht erhöht
Dass die Sicherheit im Hausnetz durch die Begrenzung auf 960 Watt Solarleistung erhöht wird, ist zudem zweifelhaft. Unter anderem zeigt ein Kurzbericht der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin(öffnet im neuen Fenster) mit 800 Watt starken Wechselrichtern und 2.000 Watt Modulleistung, dass ein zusätzliches Balkonkraftwerk die Spitzenbelastung der Leitungen im Haus sogar senken kann.
Zu einem ähnlichen Schluss kommt Schmitz in seiner Analyse. Zwar wird die Leitungsschutzschaltung durch die zusätzliche Einspeisung ein Stück weit umgangen, aber nur im Extremfall mit alten Leitungen und dauerhafter Einspeisung, die bei Solar eher unrealistisch ist, würde eine solche Überlastung überhaupt auftreten. Stattdessen könnte man den Leitungsschutzschalter begrenzen, um das Risiko eines Kabelbrandes zu minimieren.
Kein Verbot
So wurde mit der willkürlichen Grenze von 960 Watt, die einfach nur 20 Prozent über der Maximalleistung des Wechselrichters angesetzt ist, eine Chance verpasst, Balkonkraftwerke noch besser zu nutzen. Zumal eine gleichmäßigere Einspeisung auch bei trübem Wetter oder außerhalb der Mittagszeit der Netzstabilität zuträglich sein dürfte.
Wobei die Normung allein die Nutzung solcher Anlagen natürlich nicht verbietet. Nur wird die Nutzung nicht in der Weise vereinfacht, die zu der schnellen Weiterverbreitung beigetragen hätte, die sich viele Unterstützer von Balkonkraftwerken gewünscht hätten.
Zumal sich in Summe eine enorme Stromproduktion ergeben könnte. 40 Millionen Wohnungen in Deutschland und 2.000 Watt Solarleistung würden im absoluten Idealfall eine Spitzenleistung von 80 Gigawatt ergeben – nicht viel weniger als die derzeit insgesamt verbaute Leistung aller Solaranlagen in Deutschland(öffnet im neuen Fenster). Zwar bleiben die Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt, würden dafür jedoch viel häufiger ihre Maximalleistung bereitstellen können.
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