Sicherheit von Balkonkraftwerken wird nicht erhöht
Dass die Sicherheit im Hausnetz durch die Begrenzung auf 960 Watt Solarleistung erhöht wird, ist zudem zweifelhaft. Unter anderem zeigt ein Kurzbericht der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin(öffnet im neuen Fenster) mit 800 Watt starken Wechselrichtern und 2.000 Watt Modulleistung, dass ein zusätzliches Balkonkraftwerk die Spitzenbelastung der Leitungen im Haus sogar senken kann.
Zu einem ähnlichen Schluss kommt Schmitz in seiner Analyse. Zwar wird die Leitungsschutzschaltung durch die zusätzliche Einspeisung ein Stück weit umgangen, aber nur im Extremfall mit alten Leitungen und dauerhafter Einspeisung, die bei Solar eher unrealistisch ist, würde eine solche Überlastung überhaupt auftreten. Stattdessen könnte man den Leitungsschutzschalter begrenzen, um das Risiko eines Kabelbrandes zu minimieren.
Kein Verbot
So wurde mit der willkürlichen Grenze von 960 Watt, die einfach nur 20 Prozent über der Maximalleistung des Wechselrichters angesetzt ist, eine Chance verpasst, Balkonkraftwerke noch besser zu nutzen. Zumal eine gleichmäßigere Einspeisung auch bei trübem Wetter oder außerhalb der Mittagszeit der Netzstabilität zuträglich sein dürfte.
Wobei die Normung allein die Nutzung solcher Anlagen natürlich nicht verbietet. Nur wird die Nutzung nicht in der Weise vereinfacht, die zu der schnellen Weiterverbreitung beigetragen hätte, die sich viele Unterstützer von Balkonkraftwerken gewünscht hätten.
Zumal sich in Summe eine enorme Stromproduktion ergeben könnte. 40 Millionen Wohnungen in Deutschland und 2.000 Watt Solarleistung würden im absoluten Idealfall eine Spitzenleistung von 80 Gigawatt ergeben – nicht viel weniger als die derzeit insgesamt verbaute Leistung aller Solaranlagen in Deutschland(öffnet im neuen Fenster) . Zwar bleiben die Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt, würden dafür jedoch viel häufiger ihre Maximalleistung bereitstellen können.



