Neue Straßenverkehrsordnung: Italien plant Bußgeld für Fußgänger mit Smartphone
Italien will die Nutzung von Smartphones durch Fußgänger auf der Fahrbahn stärker regulieren. Wie die Nachrichtenseite Fanpage.it berichtet(öffnet im neuen Fenster), sieht ein Arbeitsentwurf für eine neue Straßenverkehrsordnung vor, dass Fußgänger, die beim Überqueren einer Straße oder beim Gehen auf der Fahrbahn durch ihr Smartphone abgelenkt sind, mit einer Geldbuße belegt werden können.
Sollte die Regelung beschlossen werden, würde die Strafe nicht nur für die Nutzung von Smartphones, sondern auch für Tablets, Notebooks und ähnliche elektronische Geräte gelten. Ob jemand etwa einen Zebrastreifen benutzt oder die Straße an anderer Stelle überquert, soll dabei keine Rolle spielen.
Auf dem Gehweg soll die Smartphonenutzung dagegen erlaubt bleiben. Auch die Verwendung von Freisprecheinrichtungen und Kopfhörern soll möglich sein, solange die Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens nicht beeinträchtigt wird.
Verbände können noch bis zum 13. September 2026 Änderungen vorschlagen
Das italienische Verkehrsministerium schickte den Entwurf für die neue Straßenverkehrsordnung an mehr als 100 Verbände und Organisationen. Diese können noch bis zum 13. September 2026 Änderungen vorschlagen. Anschließend will die Regierung einen endgültigen Entwurf erarbeiten, der noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss.
Italien beschäftigt sich schon länger mit der Ablenkung durch Smartphones bei Fußgängern. Im nationalen Verkehrssicherheitsplan 2030 nannte das Verkehrsministerium die Smartphonenutzung an Fußgängerüberwegen ausdrücklich als Risikofaktor. Eine zugrunde gelegte europäische Erhebung ergab, dass 56 Prozent der befragten italienischen Fußgänger im vorherigen Monat mindestens einmal Nachrichten, E-Mails oder soziale Medien gelesen beziehungsweise kontrolliert hatten.
In Deutschland ist keine spezielle Smartphoneregelung für Fußgänger in Planung. Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet allerdings dazu, die Fahrbahn unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig und auf kurzem Weg zu überqueren.
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