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Neue Sicherheitsrichtlinie NIS 2:
Ist mein Unternehmen betroffen und was muss ich vorbereiten?

NIS 2 kommt
Die Umsetzung der EU-Sicherheitsrichtlinie NIS 2 steht kurz bevor. Höchste Zeit herauszufinden, ob das eigene Unternehmen betroffen ist und was zu tun ist.
/ Thomas Hafen
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NIS steht für Network and Information Security. (Bild: Martin Wolf / Golem.de)
NIS steht für Network and Information Security. Bild: Martin Wolf / Golem.de

Der Countdown läuft: NIS 2 wird die Cybersicherheitslandschaft in der EU verändern. Auch deutsche Unternehmen stehen - voraussichtlich ab Frühjahr 2025 - in der Pflicht, ihre Netzwerke und IT-Infrastrukturen auf den neuesten Stand zu bringen, um den Anforderungen dieser Richtlinie zu genügen. Die Uhr tickt, denn der Gesetzgebungsprozess in Deutschland ist fast abgeschlossen.

Die neuen Regelungen werden vor allem für Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben, spürbare Veränderungen mit sich bringen. Rund 29.500 Unternehmen werden betroffen sein - deutlich mehr als bisher. Sie sollten sich jetzt vorbereiten, um böse Überraschungen und hohe Bußgelder zu vermeiden. In diesem Artikel zeigen wir, welche Unternehmen betroffen sind und wie sie die Anforderungen rechtzeitig und effizient umsetzen können.

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