Neue Regelung: Fingerabdrücke im Personalausweis sind verpflichtend

Künftig müssen auch auf den Personalausweisen der Bundesbürger Fingerabdrücke gespeichert werden. Eine im vergangenen November von Bundestag und Bundesrat beschlossene Regelung ist am 2. August 2021 in Kraft getreten.
Bisher waren die Abdrücke der beiden Zeigefinger nur auf den Pässen verpflichtend, auf den Ausweisen konnten sie freiwillig hinterlegt werden. Nun sind sie auf beiden Dokumenten verpflichtend. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich auf dem internen RFID-Chip gespeichert.
Darüber hinaus verändert sich auch das Design der Ausweise. "Am auffälligsten wird das EU-Logo sein, das auf der Vorderseite platziert wird" , teilte das Bundesinnenministerium mit(öffnet im neuen Fenster) . Deutschland setzt mit den Vorgaben eine EU-Verordnung um. Kinder unter sechs Jahren müssen weiterhin keine Fingerabdrücke abgeben. Eine Umtauschpflicht der noch gültigen Ausweise besteht nicht.
Keine externe Speicherung geplant
Dem Ministerium zufolge sollen die Fingerabdrücke in keinerlei Datenbanken gespeichert werden. Nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises würden die biometrischen Merkmale sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht.
Weiter heißt es: "Wie beim Reisepass können nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben." Andere Staaten weltweit hätten keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis.
Datenschützer kritisieren dennoch die neue Regelung. In einem Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise (PDF)(öffnet im neuen Fenster) schreibt der frühere schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert: "Dass derartige Zweifel an der Identität bei Ausweisprüfungen entstanden sind und wie oft dies der Fall war, ist nicht bekannt. Es gibt bisher keinerlei Belege für die behauptete Erforderlichkeit."
Darüber hinaus würde es nach Ansicht Weicherts genügen, nur einen einzigen Fingerabdruck zu speichern. Zudem entspreche es nicht dem Grundsatz der Datenminimierung, den Abdruck des Zeigefingers zu speichern. "Statt Fingerabdrücke des Zeigefingers zu verwenden, wären solche des Ringfingers und des kleinen Fingers weniger missbrauchsanfällig, für Identifizierungszwecke aber ebenso geeignet" , schreibt Weichert. Da die EU-Verordnung keine entsprechenden Vorgaben mache, hätte die Bundesregierung diesen Vorschlag umsetzen können.
Laut Personalausweisgesetz ist jeder Bundesbürger ab 16 Jahren verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Bei abgelaufenen Dokumenten drohen Bußgelder von bis zu 3.000 Euro. Laut Handelsblatt (Paywall)(öffnet im neuen Fenster) liegen entsprechende Bußgelder jedoch in der Regel nur zwischen 10 und 40 Euro.



