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Neue Regeln zur Arbeitszeit: Wirtschaft und Union gegen Reformentwurf zu Achtstundentag

Ein erster Entwurf zur Reform der Arbeitszeiten rund um den Achtstundentag sickert durch. Er stößt sofort auf breiten Widerspruch.
/ Ingo Pakalski und dpa
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Die Debatte um eine Neuregelung des Achtstundentags ist in vollem Gange. (Bild: Unsplash)
Die Debatte um eine Neuregelung des Achtstundentags ist in vollem Gange. Bild: Unsplash

Pläne aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten haben in der Wirtschaft Kritik hervorgerufen. Die Koalitionspartner äußern scharfen Widerspruch. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte: "Der kursierende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium entspricht nicht der Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung im Koalitionsvertrag und kann daher keine Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition hierzu sein."

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger forderte, den Gesetzentwurf aus dem Ministerium zurückzuziehen und völlig zu überarbeiten. Der Entwurf erfülle an keiner Stelle die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt, erklärte er in einer Mitteilung(öffnet im neuen Fenster).

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für mehr Flexibilität "die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit" zu schaffen. Umgesetzt werden soll das durch eine Reform des Arbeitszeitgesetzes.

Wochenarbeitszeit statt Achtstundentag?

Grundsätzlich heißt es im aktuell geltenden Gesetz: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten." Ausnahmen sind aber möglich: Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn sie innerhalb eines halben Jahres im Schnitt acht Stunden pro Tag nicht überschreitet. In Tarifverträgen dürfen weitere Regelungen getroffen werden.

In Berlin sickerte nun ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zuständigen Arbeitsministerium durch. Darin bleibt der Achtstundentag grundsätzlich unangetastet. Die Ausnahmeregelungen sollen aber erweitert werden.

Entwurf tastet Achtstundentag prinzipiell nicht an

In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen soll es demnach möglich sein, "anstelle einer werktäglichen, eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren", wenn gleichzeitig Regelungen zum entsprechenden Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer aufgestellt werden. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.

Wirtschaftsverbände kritisieren, dass die Möglichkeit einer Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit an die Tarifbindung geknüpft werden soll. "Was hier vorgelegt wurde, ist keine Reform, sondern eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen", sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall(öffnet im neuen Fenster).

Widerspruch kam auch von CDU und CSU: "Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung", sagte der Sprecher der Fraktion für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), dem Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster).

Pläne können sich noch ändern

In Kreisen des Arbeitsministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekannt gewordene Entwurf noch in einem frühen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde. Im Anschluss folge eine Abstimmung innerhalb der ganzen Bundesregierung. Nach einem Kabinettsbeschluss werde auch noch der Bundestag darüber beraten. Es ist also noch völlig offen, wie die Gesetzesänderung aussehen wird.

An dem Projekt gehen die Meinungen weit auseinander. So machte der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Jan Dieren schon im vergangenen Jahr deutlich, dass die Reform des Arbeitszeitgesetzes "kein Wunschprojekt" der SPD sei. Die Gewerkschaften mobilisieren seit Monaten mit der Kampagne "Mit Macht für die 8" gegen die Pläne und warnen vor einer Abschaffung des Achtstundentags, der vor mehr als 100 Jahren eingeführt wurde.


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