Neue Regeln: Städte sagen falsch geparkten E-Scootern den Kampf an

Etliche Städte reagieren auf wild abgestellte E-Scooter mit Sammelparkplätzen, Gebühren und einer Pflicht, falsch geparkte Scooter zu beseitigen.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
E-Scooter-Parkplatz in London
E-Scooter-Parkplatz in London (Bild: Dan Kitwood/Getty Images)

Vor allem morgens an den Wochenenden stehen und liegen sie wieder herum: E-Scooter, die Feiernde nach der Fahrt achtlos in die nächste Hecke fallen oder einfach mitten auf dem Gehweg und vor Hauseingängen stehen gelassen haben.

"E-Scooter haben nicht die Mobilität verbessert, sondern behindern und gefährden Millionen Menschen", klagt Roland Stimpel von der Fußgängerlobby Fuss e.V. "Sie werden regelwidrig auf Gehwegen gefahren und rücksichtslos abgestellt." Viele Städte haben dem Abstellchaos inzwischen den Kampf angesagt, andere arbeiten gerade an einer Lösung.

In Nürnberg sind etwa 6.000 Elektro-Tretroller von fünf Anbietern unterwegs – und können nach der Fahrt irgendwo am Ziel abgestellt werden. Dem schiebt Bayerns zweitgrößte Stadt nun einen Riegel vor, indem sie etwa 290 Sammelparkplätze einrichtet, in der Innenstadt das Parken an anderen Stellen verbietet und die Zahl der E-Scooter begrenzt.

Damit ist Nürnberg nicht allein: So schuf München bereits im vergangenen Frühjahr 43 Abstellflächen für E-Tretroller. Die Stadt Augsburg arbeitet eigenen Angaben nach an einem ähnlichen Konzept.

Pflichten und Gebühren

Nürnberg geht noch einen Schritt weiter: Die Verleihfirmen benötigen laut Verkehrsplanungsamt künftig eine Sondernutzungserlaubnis. Darin müssen sich diese zum Beispiel verpflichten, falsch geparkte Fahrzeuge innerhalb von sechs Stunden zu entfernen. Außerdem müssen sie Gebühren zahlen – und finanzieren so die Sammelparkplätze.

Auch Städte wie Leipzig, Frankfurt und Münster setzen auf eine Sondernutzungserlaubnis. So müssten in Münster die Anbieter für jeden Roller eine Gebühr zahlen und erhielten ein Knöllchen für falsch abgestellte Fahrzeuge, erläuterte Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel.

"Wir haben seit dem Frühjahr 2022 eine dramatische Verbesserung der Situation", sagte Vechtel. Auch die Stadt Frankfurt spricht von deutlichen Erfolgen, will aber noch technisch nachbessern lassen: Denn zu viele Roller landeten wegen des ungenauen Ortungssystems nicht auf, sondern nur in der Nähe der Parkplätze.

Verleihfirmen müssen reagieren

Der Deutsche Städtetag sieht Bund und Länder mehr gefordert. "Wir brauchen klare Spielregeln", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Dafür müssten alle Länder den Städten die Möglichkeit geben, für E-Scooter im öffentlichen Raum eine Sondernutzungsgenehmigung zu verlangen.

Ohne die bestehe für die Städte immer das Risiko, dass die Anbieter die Sondernutzung vor Gericht anfechten. Außerdem müsse der Bund die Straßenverkehrsordnung und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge anpassen.

Die Verleihfirmen müssen nach Ansicht von Dedy die Fahrerinnen und Fahrer besser kontrollieren. "Den Abstellort ihrer Scooter können die Verleiher meist sehr genau ermitteln", sagte er. Mit technischen Mitteln könnten diese verhindern, dass ein Scooter dort abgestellt wird, wo es verboten ist. Sie könnten sogar deren Geschwindigkeit in Parks und Fußgängerzonen automatisch drosseln – und so zur Verkehrssicherheit beitragen.

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Heldbock 15. Mär 2023 / Themenstart

Das ist halt leider der Egoismus unserer heutigen Gesellschaft.

Prypjat 10. Mär 2023 / Themenstart

Auf meinem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause, fahre ich durch Schwanebeck (PLZ 16341...

picardncc1701d_... 10. Mär 2023 / Themenstart

Letzte Meile ? Die Dinger sollen nicht in die Wallachei der Außenorte geführt und da...

lunarix 09. Mär 2023 / Themenstart

Er hat nur leider vollkommen recht.

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