Neue Klimaschutzauflagen: Autoindustrie unzufrieden mit Aus für Verbrennerverbot

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Die EU-Kommission kommt der Autoindustrie bei der Umstellung auf klimaneutralen Verkehr teilweise entgegen. Anders als ursprünglich geplant dürfen neu zugelassene Pkw in der EU auch nach dem Jahr 2035 noch CO 2 ausstoßen. Zudem ändert sich die Berechnung der Flottengrenzwerte von 2030 an zugunsten der Autohersteller. Das teilte die EU-Kommission am 16. Dezember 2025 mit(öffnet im neuen Fenster) . Allerdings müssen die Hersteller die zusätzlichen Emissionen mit Klimaschutzmaßnahmen kompensieren.
Die Autoindustrie reagierte daher mit Kritik auf die Pläne. "Es ist vor dem Hintergrund der Realitäten am europäischen Pkw-Markt und der wirtschaftlichen Lage der Automobilindustrie (Hersteller und Zulieferer) in Europa nicht nachvollziehbar, wie die Kommission in diesen Zeiten so agieren kann" , teilte der Verband der Automobilindustrie (VDA) mit(öffnet im neuen Fenster) und kündigte Widerstand im weiteren Gesetzgebungsverfahren an. Die Bundesregierung will die Vorschläge zunächst prüfen.
Grüner Stahl, E-Fuels und Biokraftstoffe
Die Pläne waren in den vergangenen Tagen bereits bekanntgeworden. So sehen die geplanten Änderungen vor , dass von 2035 an statt der bisher vorgesehenen vollständigen Emissionsfreiheit eine Reduktion von 90 Prozent ausreichen soll. Die verbleibenden 10 Prozent an Emissionen müssen jedoch durch die Verwendung von CO 2 -armem Stahl aus der EU oder durch synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) sowie Biokraftstoffe kompensiert werden.
"Dies wird es ermöglichen, dass Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Range Extendern, Mildhybride und reine Verbrenner auch nach 2035 eine Rolle spielen, zusätzlich zu vollelektrischen Autos und Wasserstofffahrzeugen" , teilte die Kommission mit.
Die Klimaschutzvorgaben gefallen dem VDA jedoch gar nicht. "Es sind Anforderungen, bei denen die jeweiligen Verfügbarkeiten nicht in unserer Macht liegen. Das heißt im Klartext: Unsere Industrie ist – wie schon bei der Ladeinfrastruktur – erneut auf Entwicklungen angewiesen, die sie nicht beeinflussen kann" , sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Flexiblere Flottengrenzwerte
Darüber hinaus plant die Kommission, die CO 2 -Flottenvorgaben für 2030 zu ändern . Statt jährlicher Zielvorgaben sollen Autohersteller ihre Emissionen künftig über den Zeitraum von 2030 bis 2032 ausgleichen können, was als "Banking & Borrowing" bezeichnet wird.
Im Zeitraum vor 2035 könnten Automobilhersteller von "Super-Gutschriften" für kleine, erschwingliche Elektroautos profitieren, die in der EU hergestellt werden. Dies werde Anreize für die Markteinführung weiterer kleiner Elektrofahrzeugmodelle schaffen. Dazu zählt auch die Einführung einer neuen Fahrzeugklasse M1e für Elektroautos mit weniger als 4,2 m Länge. Mit einer Länge von 4,05 m würde selbst der geplante Kleinwagen VW ID.Polo noch in diese Klasse fallen.
Bei Flottenfahrzeugen sollen auf Ebene der Mitgliedstaaten verbindliche Ziele festgelegt werden, "um die Nutzung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge durch große Unternehmen zu fördern" , hieß es weiter.
Eine Reduzierung um 90 Prozent der Emissionen verglichen mit 2021 könnte dennoch dazu führen, dass nach 2035 noch sehr viele Neufahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind.