Neue Klimaschutzauflagen: Autoindustrie unzufrieden mit Aus für Verbrennerverbot
Die EU-Kommission kommt der Autoindustrie bei der Umstellung auf klimaneutralen Verkehr teilweise entgegen. Anders als ursprünglich geplant dürfen neu zugelassene Pkw in der EU auch nach dem Jahr 2035 noch CO2 ausstoßen. Zudem ändert sich die Berechnung der Flottengrenzwerte von 2030 an zugunsten der Autohersteller. Das teilte die EU-Kommission am 16. Dezember 2025 mit(öffnet im neuen Fenster). Allerdings müssen die Hersteller die zusätzlichen Emissionen mit Klimaschutzmaßnahmen kompensieren.
Die Autoindustrie reagierte daher mit Kritik auf die Pläne. "Es ist vor dem Hintergrund der Realitäten am europäischen Pkw-Markt und der wirtschaftlichen Lage der Automobilindustrie (Hersteller und Zulieferer) in Europa nicht nachvollziehbar, wie die Kommission in diesen Zeiten so agieren kann", teilte der Verband der Automobilindustrie (VDA) mit(öffnet im neuen Fenster) und kündigte Widerstand im weiteren Gesetzgebungsverfahren an. Die Bundesregierung will die Vorschläge zunächst prüfen.
Grüner Stahl, E-Fuels und Biokraftstoffe
Die Pläne waren in den vergangenen Tagen bereits bekanntgeworden. So sehen die geplanten Änderungen vor, dass von 2035 an statt der bisher vorgesehenen vollständigen Emissionsfreiheit eine Reduktion von 90 Prozent ausreichen soll. Die verbleibenden 10 Prozent an Emissionen müssen jedoch durch die Verwendung von CO2-armem Stahl aus der EU oder durch synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) sowie Biokraftstoffe kompensiert werden.
"Dies wird es ermöglichen, dass Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Range Extendern, Mildhybride und reine Verbrenner auch nach 2035 eine Rolle spielen, zusätzlich zu vollelektrischen Autos und Wasserstofffahrzeugen", teilte die Kommission mit.
Die Klimaschutzvorgaben gefallen dem VDA jedoch gar nicht. "Es sind Anforderungen, bei denen die jeweiligen Verfügbarkeiten nicht in unserer Macht liegen. Das heißt im Klartext: Unsere Industrie ist – wie schon bei der Ladeinfrastruktur – erneut auf Entwicklungen angewiesen, die sie nicht beeinflussen kann", sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Flexiblere Flottengrenzwerte
Darüber hinaus plant die Kommission, die CO2-Flottenvorgaben für 2030 zu ändern. Statt jährlicher Zielvorgaben sollen Autohersteller ihre Emissionen künftig über den Zeitraum von 2030 bis 2032 ausgleichen können, was als "Banking & Borrowing" bezeichnet wird.
Im Zeitraum vor 2035 könnten Automobilhersteller von "Super-Gutschriften" für kleine, erschwingliche Elektroautos profitieren, die in der EU hergestellt werden. Dies werde Anreize für die Markteinführung weiterer kleiner Elektrofahrzeugmodelle schaffen. Dazu zählt auch die Einführung einer neuen Fahrzeugklasse M1e für Elektroautos mit weniger als 4,2 m Länge. Mit einer Länge von 4,05 m würde selbst der geplante Kleinwagen VW ID.Polo noch in diese Klasse fallen.
Bei Flottenfahrzeugen sollen auf Ebene der Mitgliedstaaten verbindliche Ziele festgelegt werden, "um die Nutzung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge durch große Unternehmen zu fördern", hieß es weiter.
Eine Reduzierung um 90 Prozent der Emissionen verglichen mit 2021 könnte dennoch dazu führen, dass nach 2035 noch sehr viele Neufahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind.
Hoher Anteil von Plug-in-Hybriden möglich
Das hängt unter anderem davon ab, inwieweit der CO2-Ausstoß von Plug-in-Hybriden und Pkw mit Range-Extendern in die Flottenwerte einbezogen wird.
Der Geschäftsführer Deutschland des Thinktanks T&E, Sebastian Bock, rechnete dazu vor(öffnet im neuen Fenster): "Eine Reduzierung um 90 Prozent bedeutet, dass die Autohersteller bis 2035 ein Emissionsziel von 11 g/km für ihre gesamte Flotte erreichen müssten." Unter der Annahme, dass Plug-in-Hybride bis dahin offizielle Emissionen von 25 g/km hätten und dass der Nutzwertfaktor so abgeschwächt werde, wie es die Autoindustrie und die deutsche Regierung forderten, könnten die Hersteller bis zu 46 Prozent Plug-in-Hybride verkaufen und trotzdem ihre Ziele erreichen.
Bock verwies in diesem Zusammenhang auf Analysen von T&E, wonach Plug-in-Hybride im Durchschnitt nur 19 Prozent weniger CO2 pro km ausstoßen als Benzin- und Dieselautos.
VDA kündigt Widerstand an
Die geplanten Vorgaben bedeuten, dass die Autoindustrie die Emissionen dieser neu zugelassenen Fahrzeuge kompensieren müsste. Da reine Verbrenner oder Mildhybride zu einem hohen Flottenverbrauch führen, dürften die Hersteller wenig Interesse daran haben, solche Fahrzeuge noch anzubieten.
Der VDA kündigte Widerstand gegen die Pläne an. "Im weiteren Prozess kommt nun insbesondere dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten die wichtige Rolle zu, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu verändern. Wir wissen, dass es hier eine andere Sicht auf den Handlungsbedarf gibt, der durch die deutsche Bundesregierung und den EVP-Fraktionsvorsitzenden [Manfred Weber] zuletzt noch einmal deutlich gemacht wurde. Die beabsichtigte technologische Öffnung muss im weiteren Verfahren auch tatsächlich praktisch ermöglicht werden."
Regierung will Vorschläge prüfen
Die Bundesregierung begrüßte grundsätzlich die Vorschläge. Es sei gut, dass die EU-Kommission "nach dem klaren Signal der Bundesregierung" die Regulierung öffne, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und fügte hinzu: "Mehr Technologieoffenheit und mehr Flexibilität sind richtige Schritte – um Klimaziele, Marktrealitäten, Unternehmen und Arbeitsplätze besser zusammenzubringen."
Die Vorschläge der EU-Kommission würden nun geprüft. Zentral sei Technologieoffenheit, zudem dürfe es nicht mehr Bürokratie geben. "Neue gesetzliche Quoten für Fahrzeugtypen in Dienstwagenflotten lehnen wir weiter ab. Es darf hier nicht zu einer Überforderung des deutschen Mittelstands führen – nicht durch Quoten und auch nicht durch zu viel Bürokratie", sagte Merz. Es brauche vielmehr Innovationen und Flexibilität.
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