Neue Infrastruktur: Berliner Kammergericht darf wieder ins Landesnetz

Seit Monaten arbeiten die rund 500 Richter sowie etliche weitere Mitarbeiter des Berliner Kammergerichts im Notbetrieb . Knapp fünf Monate nach einem Angriff mit der Schadsoftware Emotet soll das Gericht wieder an das Berliner Landesnetz angeschlossen werden.
Wie bereits ein Gutachten der Firma T-Systems angeregt hatte, wurde parallel zum laufenden Betriebe eine eine neue Netzarchitektur unter dem Dach des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) aufgebaut. "Mit den ab sofort anzuschließenden neu beschafften Desktop-PCs und Notebooks und einigen weiteren technischen Maßnahmen wird nach unser Planung Ende März, mit Ausnahme einiger hoffentlich weniger IT-Anwendungen für Teilbereiche, ein Arbeiten im Kammergericht möglich sein, das neuesten technischen Anforderungen und höchsten Sicherheitsstandards entspricht," sagte der Präsident des Kammergerichtes(öffnet im neuen Fenster) , Bernd Pickel.
Die 370 neuen Desktop-Rechner und 150 Laptops sollen nun ans Landesnetz angeschlossen werden. "Während die Desktop-PCs in den Diensträumen verbleiben, sind die Notebooks für alle gedacht, die - wie die Richterinnen und Richter - auch außerhalb des Dienstgebäudes arbeiten," schreibt das Gericht. Bisher hatten Mitarbeiter im Homeoffice auf ihren Privatrechnern gearbeitet und die Daten per USB-Stick ausgetauscht. Nicht nur ein laxer Umgang mit der IT-Sicherheit, sondern auch ein datenschutzrechtlich höchst bedenkliches Unterfangen - immerhin handelt es sich um ein Gericht, das durchaus mit sensiblen Informationen zu tun hat.
Die Schadsoftware Emotet könnte entweder über USB-Sticks oder eine E-Mail in das Netzwerk des Gerichtes gelangt sein, das Gutachten konnte dies nicht klären. Es zeigte jedoch, dass Emotet bereits die Schadsoftware Trickbot nachgeladen hatte, welche mit mit verschiedenen Modulen vornehmlich Zugangsddaten von den befallenen Systemen ausliest und an die Command-and-Control-Server sendet. Insofern gab es auch einen anfangs ausgeschlossenen Datenabfluss. Zudem sei ein Angreifer höchstwahrscheinlich in der Lage gewesen, den gesamten Datenbestand des Kammergerichtes zu exfiltrieren, schreiben die Gutachter.