Identifikation per Video als Startup-Killer
Mit großer Sorge betrachten die Gründer im Bereich Finanz- und Versicherungswesen des Startup-Verbands zugleich die in dem Gesetzentwurf umrissenen zusätzlichen Identifikationsverfahren, die per Video erfolgen sollen. Dieser Prozess stelle sich "im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung bereits heute als wenig kundenfreundlich dar", heißt es in der Stellungnahme.
Video-Ident sei im Gegensatz zu vielen anderen Online-Diensten nicht rund um die Uhr verfügbar, erläutert Tim Fabian Besser, Gründer der Firma Novasurance und Sprecher der Insurtech-Plattform bei der Vereinigung. Das Prüfverfahren sei "technologisch nicht ausgereift, führt zu relevanten Abbruchraten und ist außerdem für den Anbieter kostenintensiv". Hier müssen andere Lösungen erlaubt und gefördert werden wie Selfie- oder Card-Ident, "die deutlich kunden- und prozessfreundlicher sind".
Das Finanzministerium schieße mit der Initiative über das Ziel hinaus, Identitätsprüfungen einfach umgehen zu können, konstatiert auch Marc Roberts, Justiziar beim Festgeldmarktplatz Raisin. Der Entwurf benachteiligt ihm zufolge nicht-etablierte Anbieter und Kooperationen im Bereich offener Bankdienstleistungen, die auf lizenzierten Drittanbietern für die Identifikation und Geldwäscheprüfung von Kunden beruhen. Viele Partnerschaften etwa zwischen Fintechs untereinander oder mit traditionellen Finanzhäusern basierten aber auf solchen Angeboten.
"Gerade hier sollte mit Augenmaß reguliert werden, um Innovationen nicht zu verhindern", betont Roberts. Sonst müssten sich Kunden bei jedem Anbieter einzeln identifizieren, was weder zeitgemäß noch nutzerfreundlich sei.
Rechtsanwälte sehen erheblichen Anpassungsbedarf bei Firmen
Auch Anwälte der Kanzlei Noerr haben herausgearbeitet, dass die geplanten Gesetzesänderungen vielschichtig seien und teils über die Umsetzung der jüngsten Geldwäscherichtlinie hinausgingen. Sie würden so "zu erheblichem Anpassungsbedarf bei den rechtlich gebotenen Verfahren der geldwäscherechtlich Verpflichteten führen". Das Finanzressort beziffert allein den einmaligen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auf rund 3,3 Millionen Euro. Davon beruhten etwa 3,2 Millionen auf EU-rechtlichen Vorgaben. Dazu kämen aber im Anschluss jährliche Entlastungen von insgesamt circa 1,2 Millionen Euro.
Laut den Noerr-Juristen stuft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Kryptowährungen schon jetzt prinzipiell als Rechnungseinheiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) ein. Das Kammergericht Berlin sei dieser Ansicht im Rahmen eines Strafverfahrens jedoch entgegentreten. Mit dem Entwurf würden nun Kryptowerte ausdrücklich als Finanzinstrumente in das KWG aufgenommen, so dass darauf bezogene Vermittlungs- oder Beratungsleistungen künftig ohne Zweifel als Finanzdienstleistungen einzustufen wären.
Die Experten hoffen im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf konkretere Angaben, welche Geldwäschepflichten Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienstleister wie Klarna mit der Sofortüberweisung zu erfüllen haben, "für die eine Anwendung des vollständigen Katalogs der für Zahlungsinstitute geltenden Anforderungen nicht sinnvoll zu begründen ist". Die Initiative muss noch durchs Bundeskabinett, den Bundestag und den Bundesrat.
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Regulierungen, die schon seit Jahrzehnten für echtes Geld existieren, sind also "schwere...
- Dass dir der Staat etwas Gold dafür geben wird. Wer und was steht nochmal hinter...
Die Schurken wollen also nicht dass alle das selbe machen können wie Sie. Gelwäschen wie...
Ja, das kann er. Ich meine aber einzelne Transaktionen. Ja das stimmt. Kryptowährungen...