Neue EU-Regeln: Bargeld im Supermarkt abheben - auch ohne Einkauf

Verbraucher in der EU sollen künftig besser vor Onlinebetrug und versteckten Gebühren geschützt werden. Zudem sollen sie einfacher als bisher an Bargeld gelangen können.
Unterhändler des Europaparlaments(öffnet im neuen Fenster) und der EU-Staaten(öffnet im neuen Fenster) einigten sich auf neue Regeln für Zahlungsdienste, wie beide Seiten mitteilten. Beide Institutionen müssen die Einigung noch formell annehmen, bevor die Vorgaben in Kraft treten können.
Um den Zugang zu Bargeld vor allem in ländlichen Gebieten zu verbessern, sollen Einzelhändler künftig Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen – ohne dass Kunden etwas kaufen müssen. Damit soll unter anderem Menschen geholfen werden, die keine Geldautomaten in der Nähe haben.
Mehr Transparenz bei erhobenen Gebühren
Zudem sollen alle Gebühren vor einer Kartenzahlung oder beim Bargeldabheben transparent angezeigt werden. Dabei geht es beispielsweise um Wechselkurskosten oder Gebühren an Geldautomaten.
Um Betrug zu erschweren, müssen Zahlungsdienstleister wie Banken künftig prüfen, ob Namen und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Eine solche Überprüfung ist bei Echtzeitüberweisungen bereits seit Oktober 2025 verpflichtend. Versagen Anbieter bei der Betrugsprävention, können sie für die Verluste der Kunden haftbar gemacht werden.
So will die EU Betrug verhindern
Im Fokus steht auch Identitätsbetrug, bei dem Betrüger sich als Mitarbeiter einer Bank oder anderen Zahlungsdienstleistern ausgeben und Kunden zu Zahlungen verleiten. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister laut Parlament den vollen Betrag erstatten, sofern der Kunde den Betrug bei der Polizei meldet.
Onlineplattformen werden ebenfalls stärker in die Pflicht genommen: Sie haften nach Angaben des Europaparlaments künftig gegenüber Banken, die betrogene Kunden entschädigt haben, sollten sie über betrügerische Inhalte informiert worden sein und diese nicht entfernt haben.



