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Neue Datenschutzbestimmungen: Whatsapp klopft wieder an

Der Messenger Whatsapp weist seine Nutzer wieder auf die neuen Datenschutzbedingungen hin. Diesen muss bis 15. Mai zugestimmt werden.
/ Moritz Tremmel
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Whatsapp ändert seine Nutzungsbedingungen. (Bild: Alfredo Rivera/Pixabay)
Whatsapp ändert seine Nutzungsbedingungen. Bild: Alfredo Rivera/Pixabay

Bis zum 15. Mai 2021 müssen Nutzer der neuen Datenschutzrichtlinie zustimmen, wenn sie Whatsapp weiterhin nutzen wollen. Darauf weist der Messenger seine hiesigen Nutzer hin, wenn sie nicht bereits zugestimmt haben. Noch kann der Hinweis einfach übersprungen und Whatsapp wie gewohnt weitergenutzt werden. Nach dem 15. Mai sollen die Nutzer zusätzlich unter Druck gesetzt werden, den neuen Bedingungen doch noch zuzustimmen.

Bereits im Januar hatte Whatsapp seine Nutzer auf die neuen Nutzungsbedingungen hingewiesen und damals eine Frist bis zum 8. Februar 2021 gesetzt. Das Verhalten und die unklare Kommunikation hatten einen Sturm der Entrüstung verursacht und viele Nutzer zum Wechsel zu Signal, Threema, Telegram und manche sogar zu ICQ bewogen.

Wer den neuen Bedingungen nicht bis zum 15. Mai 2021 zustimmt, soll sein Whatsapp-Konto nicht direkt verlieren, vielmehr soll es stark eingeschränkt werden. So sollen für eine kurze Zeit noch Anrufe entgegengenommen werden können. Auch Benachrichtigungen werden kurzzeitig weiter angezeigt, allerdings können die Nachrichten weder im Messenger selbst angesehen noch auf diese geantwortet werden. Auch ein Export des bisherigen Chat-Verlaufs soll nicht mehr möglich sein.

Nach dem 15. Mai will Whatsapp die Nutzer unter Druck setzen

Durch die eingehenden Nachrichten, die nicht beantwortet werden können, soll Druck auf die Nutzer ausgeübt werden. Auf diese Weise versucht Whatsapp, seinen Nutzern doch noch eine Zustimmung abzuringen und eine Abwanderung zu anderen Messengern zu verhindern.

Derweil soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden, in welchem Umfang Facebook Nutzerdaten mit seinen anderen Diensten Whatsapp und Instagram zusammenführen darf. Der zugrundeliegende Streit zwischen Facebook und dem Bundeskartellamt dauert bereits zwei Jahre. Auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat im April ein Eilverfahren gegen die Datenweitergabe an Facebook eingeleitet.

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Whatsapp wird neben der neuen Datenschutzrichtlinie und der Datenweitergabe an Facebook auch dafür kritisiert, den Online-Status seiner Nutzer an Dritte zu verraten. Dieser kann beispielsweise über Apps oder Onlinedienste beispielsweise von Stalkern abgefragt werden. Diese Anwendungen werben teils dezidiert mit der Überwachung von Kindern oder Partnern und werden als Stalkerware bezeichnet. Whatsapp will das Problem jedoch nicht lösen.


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