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Neue Bundesdatenschutzbeauftragte: Bundestag wählt Juristin Specht-Riemenschneider

Mit mehreren Monaten Verzögerung hat der Bundestag eine Nachfolgerin für Ulrich Kelber gewählt. Sie hat auch Stimmen aus der Opposition erhalten.
/ Friedhelm Greis , dpa
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Zur neuen Bundesdatenschutzbeauftragten gewählt: Louisa Specht-Riemenschneider (Bild: Volker Lannert/Uni-Bonn.de)
Zur neuen Bundesdatenschutzbeauftragten gewählt: Louisa Specht-Riemenschneider Bild: Volker Lannert/Uni-Bonn.de

Der Bundestag hat die Bonner Juristin und Digitalexpertin Louisa Specht-Riemenschneider zur neuen Bundesdatenschutzbeauftragten gewählt. Für die Ernennung zur unabhängigen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) haben am 16. Mai 2024 ohne vorherige Aussprache 476 Abgeordnete(öffnet im neuen Fenster) abgestimmt. 100 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab 70 Enthaltungen. Eine abgegebene Stimme sei ungültig gewesen, sagte Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt. Da die Koalition von SPD, Grünen und FDP derzeit über 416 Abgeordnete verfügt, hat die Kandidatin also auch Stimmen aus der Opposition erhalten.

Specht-Riemenschneider ist Professorin für Bürgerliches Recht sowie Informations- und Datenrecht und unter anderem Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Sie war Vorsitzende des Digitalbeirates beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Die Ampelkoalition hatte sich im April 2024 auf die Personalie geeinigt .

Die offizielle Amtszeit ihres Vorgängers Ulrich Kelber lief bereits Ende 2023 ab. Seitdem führte er die Amtsgeschäfte kommissarisch. Kelber hätte nach eigenem Bekunden gern eine zweite Amtszeit übernommen, doch er wurde zuletzt wegen kritischer Positionen zum Datenschutz im Gesundheitswesen oder bei den Sicherheitsbehörden nicht mehr ausreichend in der SPD unterstützt. Hinzu kam, dass Grünen und FDP das Vorschlagsrecht für den Posten zukam, weil die SPD mit dem Bundestagsabgeordneten Uli Grötsch den Polizeibeauftragten bestimmen durfte.

Specht-Riemenschneiders Arbeitsschwerpunkt (g+) im Rahmen der Forschungsstelle Datenrecht befasst sich mit Fragen der Datennutzung und eines verbesserten Datenzugangs für Unternehmen und Organisationen im Sinne einer sogenannten Datenrealpolitik. Hierfür seien "harte politische Entscheidungen notwendig" , ein "pauschaler Vorrang des Datenschutzrechts" existiere nicht. Es gelte, "Freiheitsgrade bei der Datennutzung festzulegen" .


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