Kein Backdoors bei Verschlüsselung
"Die fachlich-sachliche Meinung aus der Sicherheitsperspektive ist da ganz eindeutig: Es muss eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geben, und da können wir uns keine Backdoors, die irgendwelche Schwächen einfach wieder reinbringen, erlauben. Das ist an der Stelle ganz glasklar", sagte Plattner. Sollte es jedoch Zero-Day-Exploits bei Messengerdiensten geben, müsse das BSI diese konsequenterweise verschweigen, wenn "andere Stellen" diese offenhalten wollten.
Mit Blick auf die erwähnte Gegenwehr bei Cyberangriffen soll das BSI nach Ansicht Plattners jedoch nicht selbst aktiv werden. Nach Darstellung von Bundesinnenministerin Faeser sind damit auch keine Hackbacks gemeint, bei denen in die Rechner der mutmaßlichen Angreifer eingedrungen wird, um die Angriffe abzuwehren. Die Sicherheitsbehörden müssten jedoch in der Lage sein, solche Angriffe umzuleiten.
Verwirrende Aussagen zu Grundgesetzänderung
Laut Faeser ist keine Grundgesetzänderung erforderlich, um beispielsweise dem Bundeskriminalamt (BKA) diese Kompetenzen einzuräumen. Schon jetzt verfüge das BKA über entsprechende Befugnisse im Auslandsbereich, so dass in dieser Hinsicht keine Probleme zu erwarten seien, sagte die Ministerin. Vor wenigen Monaten kündigte Faeser jedoch noch eine Grundgesetzänderung an, "damit das Bundeskriminalamt Gefahren durch schwere Cyberangriffe abwehren kann". Damit hat sie ihre Meinung in diesem Punkt nun schon zum wiederholten Male geändert.
Eine Grundgesetzänderung strebt Faeser jedoch an, um das BSI als Zentralstelle Cybersicherheit auszubauen. Die entspreche Änderung werde eng mit den Ländern abgestimmt, wobei vor allem die kleineren Bundesländer bereits ihre Zustimmung signalisiert hätten. Derzeit liege das Thema bei Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Ein Kabinettsbeschluss könne nach der Sommerpause erfolgen.
BSI-Leitung kann jederzeit entlassen werden
Wie kaum anders zu erwarten, äußerte sich Faeser nicht zur Demission von Plattners Vorgänger Schönbohm. Sie werde das "nicht mehr kommentieren", wobei dieses "nicht mehr" fälschlicherweise insinuiert, dass sie sich überhaupt schon einmal dazu geäußert hat. Erst kürzlich schrieb ihr Ministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (PDF), die damalige Entscheidung "erfolgte nicht zuletzt auch aus Fürsorge für die im Fokus der Debatte stehende Person des Herrn Schönbohm selbst und erging im Interesse insbesondere auch der über 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BSI".
Um Schönbohm in eine gleichwertige Position versetzen zu können, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr bereits die Leitung der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) entsprechend aufgewertet. Eine solche Maßnahme wäre bei einem wie auch immer gearteten Rauswurf Plattners jedoch nicht mehr nötig. Denn durch eine Änderung des Bundesbeamtengesetzes wird auch die BSI-Spitze in den Kreis der politischen Beamten aufgenommen, "die jederzeit von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können".
Bei ihrer Vorstellung am Freitag erweckte Plattner jedoch nicht den Eindruck, dass sie auf absehbare Zeit einen Anlass für einen solchen Schritt geben könnte. Ihr Motto lautet: "Abgrenzung gilt nicht, Kooperation gewinnt." Das dürfte wohl nicht nur für die Zusammenarbeit mit den Bundesländern, sondern auch für Arbeit mit dem ihr vorgesetzten Innenministerium gelten.
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| Neue BSI-Präsidentin: Plattner fordert Gegenwehr bei Cyberangriffen |
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Frau Plattner nimmt als Präsidentin eine Flughöhe ein, aus der es schwierig ist, in so...
Und wann findet die Verabschiedung beim BSI statt, wenn ihm doch nichts vorgeworfen wird?
Der Punkt hat mich auch gewundert und zeigt zumindest mal, dass Plattner wenigstens ein...
doch...