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Neue BND-Akten aufgetaucht: Das schwarze Loch des D. B.

"Ausspähen unter Freunden" sollte nach Ansicht des BND durchaus möglich sein. Eine entsprechende Weisung war in der Planung, als der Skandal um das Merkel-Handy plötzlich alles änderte.
/ Friedhelm Greis
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Die Spionagepraktiken des BND in Bad Aibling verwundern immer wieder den NSA-Ausschuss. (Bild: Jörg Koch/Getty Images)
Die Spionagepraktiken des BND in Bad Aibling verwundern immer wieder den NSA-Ausschuss. Bild: Jörg Koch/Getty Images

Er ist eine Schlüsselfigur in der NSA-Selektorenaffäre und Dauergast im Untersuchungsausschuss des Bundestags. Am Donnerstag hat der Geheimdienstmitarbeiter D. B. wieder völlig neue Aspekte in die Debatte um die unzulässigen Suchbegriffe des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des US-Geheimdienstes NSA gebracht. Allerdings blieben nach der inzwischen vierten Befragung des 55-Jährigen wieder viele Fragen offen. "Wenn es so weitergeht, verschwinden wir bald alle in diesem schwarzen Loch, das Sie produzieren" , sagte der SPD-Abgeordnete Christian Flisek sichtlich genervt.

In der Vernehmung stellte sich heraus, dass der BND bereits einige Wochen vor den Enthüllungen Edward Snowdens vom Juni 2013 an einer Weisung arbeitete, unter welchen Umständen Botschaften oder Regierungsstellen befreundeter Staaten abgehört werden dürften. Mit den Arbeiten an der Weisung sei im April/Mai 2013 begonnen worden, sagte der damalige Unterabteilungsleiter der Abteilung Technische Aufklärung. Einen konkreten Anlass oder einen Vorfall habe es nicht gegeben. Im September 2013 sei die Weisung weitgehend "konsolidiert" gewesen.

Ausspähen von Freunden sollte erlaubt werden

Er selbst habe die Position vertreten, dass das Abhören von Botschaften befreundeter Staaten durchaus legitim sein könne, sagte D. B. Beispielsweise dann, wenn hochwertige Informationen nicht anders beschafft werden könnten. Die Weisung habe die unterschiedlichsten Fälle bei der Datenerfassung und Auswertung regeln sollen. Seine Vorschläge seien in der Abteilung durchaus auf Zustimmung gestoßen. Doch der Entwurf ging nie in einen offiziellen Abstimmungsprozess mit anderen Referaten und der Rechtsabteilung – angeblich wegen der besonderen Situation im BND nach den Snowden-Enthüllungen.

Im Oktober 2013 ging es dann aber Schlag auf Schlag. Nachdem bekanntgeworden war, dass die NSA offenbar jahrelang das Handy von Angela Merkel (CDU) abgehört hatte, prägte die Bundeskanzlerin den Satz: "Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht." Dadurch wurde offenbar der BND-Spitze und dem Bundeskanzleramt bewusst, dass es im eigenen Geheimdienst ein Problem geben könnte. Nach Angaben von B. fragte BND-Präsident Gerhard Schindler dann bei seinen Mitarbeitern nach, wie die Ausspähung befreundeter Staaten gehandhabt werde. Nach Darstellung des Zeugen zeigte Schindler durchaus Verständnis dafür, dass der BND auch befreundete Staaten ausspähte und weiter ausspähen wollte.

Ausschuss sieht 'hanebüchene Geschichte'

Das sah das Kanzleramt jedoch anders. Am 28. Oktober 2013 teilte Schindler den Unterabteilungsleitern D. B. und W. K. telefonisch mit, dass alle Selektoren zu EU- und Nato-Staaten unverzüglich deaktiviert werden müssten. Das hatte der damalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) angeordnet. Ein Auftrag, der nach Angaben von B. umgehend umgesetzt worden sei. Trotz der Bedeutung der Anweisung sei aber nie ein schriftlicher Vermerk darüber angelegt worden.

Die Darstellung des Zeugen erschien den Abgeordneten jedoch alles andere als plausibel. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz hielt es für eine "hanebüchene Geschichte" , dass die Deaktivierung von NSA- und BND-Selektoren nicht zusammenhängen solle. Zumal der Zeuge weiterhin nicht sagen will, warum er im August 2013 den Fund der NSA-Selektoren nicht an die BND-Spitze gemeldet hatte. Auch im Oktober 2013 will er den BND-Präsidenten nicht darauf hingewiesen haben, dass Selektoren zu befreundeten Staaten schon Monate zuvor gelöscht worden waren.

Viele Mails und Entwürfe gelöscht

Was ebenfalls merkwürdig erscheint: Obwohl die geplante Weisung nie umgesetzt wurde, sollen nach Angaben von B. auf der Basis von "Eckpunkten" des Entwurfs im August 2013 bereits erste BND-Selektoren gelöscht worden sein. Kaum nachvollziehbar erschien dem Ausschuss, dass dem Bundeskanzleramt erst im Jahr 2015 das ganze Ausmaß der Selektorenproblematik aufgefallen sein soll. Was den Grünen-Abgeordneten Christian Ströbele zudem verwunderte: Den Unterlagen zufolge habe die Debatte über die Weisung erst Fahrt aufgenommen, als die umstrittenen NSA-Selektoren gefunden wurden. Der Zeuge entgegnete darauf, dass frühere E-Mails und Entwürfe zu dem Thema wohl gelöscht worden seien. Die Löschung von Unterlagen empörte die Abgeordneten allerdings erst recht.

Die neuen Erkenntnisse beruhen vor allem auf Akten, die dem Ausschuss zu Beginn der Woche zugestellt worden waren. Darin fand sich auch ein Gutachten aus dem Jahr 2009, das sich bereits mit der problematischen Abhörung von internationalen Organisationen befasst hatte. Hintergrund war der sogenannte Anso-Skandal, bei dem der BND deutsche Entwicklungshelfer in Afghanistan ausgespäht hatte(öffnet im neuen Fenster) . Offenbar bedurfte es aber erst der Snowden-Affäre und des Abhörens von Merkels Handy, damit sich tatsächlich etwas bewegte. Allerdings nicht im Sinne des BND.

Erlass zu Auslandsspionage aufgetaucht

Für D. B. scheint sein merkwürdiges Verhalten in der Selektorenaffäre bislang keine beruflichen Konsequenzen gehabt zu haben. Er sei bereits seit 2014 nicht mehr Unterabteilungsleiter, sondern im Bereich Cyber-Abwehr tätig. Damit gehört D. B. offenbar nicht zu den drei Mitarbeitern der Abteilung, die im Zusammenhang mit der Affäre ihren Posten beim BND verloren haben sollen .

Ein weiterer Aktenfund könnte die vom BND formulierte Weltraumtheorie in Zweifel ziehen. So präsentierte der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) einen Erlass aus dem Jahr 1995, in dem die Anwendung von Paragraf 9 des Bundesverfassungsschutzgesetzes(öffnet im neuen Fenster) auch auf die Auslandsspionage angeordnet wurde. Hingegen beruft sich der BND seit August 2013 darauf, dass das Abhören von Satellitenkommunikationen keinen rechtlichen Einschränkungen oder Dokumentationspflichten unterworfen sei, da es im Weltraum stattfinde. Der Zeuge D. B. konnte sich nicht daran erinnern, von der Weltraumtheorie zuvor gehört zu haben. Den vorgelegten Erlass kannte er allerdings auch nicht. Nach Ansicht Sensburgs scheint die Weltraumtheorie daher eine Erfindung aus dem Sommer 2013 gewesen zu sein.


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