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Erlaubt ist ausschließlich der Betrieb mit integrierter Antenne am Handgerät. Externe Hochantennen oder veränderte PMR-Funkgeräte sind nicht zulässig. Beim CB-Funk sind auf den Kanälen 1-40 bis zu 4 W ERP (FM/AM) erlaubt, auf einigen Kanälen auch SSB-Modulation (bis 12 W PEP). Die Kanäle 41-80 dürfen nur in FM mit 4 W zum Einsatz kommen, und in Grenznähe gelten teils weitere Einschränkungen, um ausländische Netze nicht zu stören.

Modifikationen an Geräten oder Antennen, etwa das Erhöhen der Sendeleistung über das Erlaubte hinaus, sind illegal. Auch Dauersendebetrieb oder automatisierte Daueraussendungen sind untersagt - mit einer kleinen Ausnahme im CB-Funk für bestimme Relaiskopplungen, die jedoch strengen Vorgaben unterliegen.

Der Privatgebrauch dieser Jedermann-Funkdienste ist außerdem auf Sprachkommunikation ohne wirtschaftlichen Zweck beschränkt. Wer sie zweckentfremdet (etwa für Piraten-Rundfunksendungen oder als permanente Datenübertragung), bewegt sich außerhalb des erlaubten Rahmens.

Behördenfunk, beispielsweise BOS-Funk, nutzt geschützte Frequenzbereiche. Private Geräte dürfen diese Kanäle weder abhören noch nutzen. Das betrifft auch digitale Systeme wie Tetra. Eingriffe in den Behördenfunk gelten als Straftat. Funkamateure unterliegen anderen Regeln, benötigen jedoch eine Prüfung und Rufzeichen.

Im Katastrophenfall bleibt die Funkdisziplin entscheidend. Offene Kanäle benötigen kurze, klare Sprache ohne Wiederholungen. Vorrang hat jede Meldung mit Bezug auf Gefahrenlage, Verletzte oder technische Ausfälle. Unbeteiligte halten Funkstille und hören passiv mit. Störungen blockieren wichtige Informationen und verschlechtern die Lage.

Klare Regeln sind wichtig

Im Notfall ersetzt Funk aber keinen offiziellen Notruf. Wer eine Verbindung zum Mobilfunknetz hat, nutzt weiterhin die 112 oder 110. Funk dient ergänzend zur lokalen Koordination. Fehlverhalten im Funk behindert Abläufe; klare Regeln, technische Disziplin und rechtliches Grundwissen sichern den verantwortungsvollen Einsatz.

Ein Beispiel: Bricht bei Nachbar A ein Feuer aus und das Telefonnetz ist tot, kann Nachbar C den Notruf per Funk zumindest bis zur nächsten Feuerwehr-Leitstelle weiterleiten lassen (PDF)(öffnet im neuen Fenster) . Die Behörden selbst erfahren im Katastrophenfall oft erst über solche indirekten Wege von Notlagen in der Fläche.

Dennoch bleibt klar: Wo ein regulärer Notruf abgesetzt werden kann, hat dieser immer Vorrang. Funkdisziplin bedeutet in diesem Zusammenhang auch, keine unsinnigen Notmeldungen abzusetzen. Fehlalarme und Missbrauch des Notfunks binden Ressourcen und gefährden Abläufe. Mit klaren Regeln, technischer Disziplin und Grundwissen im Rechtlichen stellt man sicher, dass der Notfunk verantwortungsvoll und effektiv genutzt wird.


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