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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Viel weniger Beschwerden als erwartet

Die Abläufe beim Kampf gegen Hass auf Facebook und Twitter funktionieren offenbar: Gerade mal 205 Beschwerden wegen mangelnder Löschungen sind beim Bundesamt für Justiz eingegangen - ein Bruchteil dessen, was befürchtet wurde.
/ Peter Steinlechner , dpa
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Beim Bundesamt für Justiz sind kaum Beschwerden wegen mangelhafter Löschungen aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes eingegangen. (Bild: Bundesamt für Justiz)
Beim Bundesamt für Justiz sind kaum Beschwerden wegen mangelhafter Löschungen aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes eingegangen. Bild: Bundesamt für Justiz

Zwei Monate nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes gegen Hassrede im Netz haben sich weit weniger Menschen wegen mangelhafter Löschungen beschwert als erwartet. Beim Bundesamt für Justiz in Bonn seien deswegen erst 205 Anzeigen eingegangen, berichtete der Spiegel in seiner gedruckten Ausgabe vom 3. März 2018. "Das ist deutlich weniger als ein Prozent der Prognose" , zitierte das Nachrichtenmagazin einen Behördensprecher.

Ursprünglich sei die Bundesregierung von 25.000 Beschwerden ausgegangen, die von Hassbotschaften betroffene Internetnutzer an das Amt richten würden, weil soziale Netzwerke auf ihre Hinweise nicht schnell genug reagierten.

What Effect Does Social Media Have on Democracy (Firmenvideo Facebook)
What Effect Does Social Media Have on Democracy (Firmenvideo Facebook) (03:32)

Das Amt in Bonn ist für die Umsetzung des seit 1. Januar 2018 geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) auf Internetplattformen wie Facebook, Twitter und Instagram zuständig. Das NetzDG schreibt vor, dass Onlineplattformen klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben.

Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Nach Ansicht von Kritikern verleitet das Gesetz die Plattformbetreiber dazu, aus Angst vor Bußgeld grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen.


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